Ein gerichtlicher Vergleich, der die Arbeitslosigkeit nicht zu einem früheren Zeitpunkt herbeiführt, löst grundsätzlich keine Sperrzeit aus.
Dem langjährig beschäftigten Kläger wurde von seinem Arbeitgeber außerordentlich mit sozialer Auslauffrist gekündigt. Dagegen erhob er Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht. Im Rechtsstreit wurde ein arbeitsgerichtlicher Vergleich geschlossen, wonach das Arbeitsverhältnis auf die Kündigung des Arbeitgebers endete und dieser sich zur Zahlung einer Abfindung von 95.000 DM netto verpflichtete.
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Verfasst am 10. April 2008 | Kategorie/n: Arbeitsrecht • Rechtsprechung & Infos
Ein Arbeitnehmer, der durch seinen Abteilungsleiter gemobbt wird und deshalb psychisch erkrankt, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Entlassung des “Mobbers” kann er im Regelfall nicht verlangen.
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Verfasst am 10. April 2008 | Kategorie/n: Arbeitsrecht • Rechtsprechung & Infos
Fehlt in der Kasse eines Betriebes Geld, so kann einem Mitarbeiter nur dann auf Verdacht gekündigt werden, wenn eindeutige Indizien vorliegen.
Der Kläger wurde von der Arbeitgeberin, einem Waschsalon, als eine Differenz zwischen der Anzahl der ausgegebenen Waschmünzen und den Einnahmen festgestellt wurde, gekündigte. Die Kündigung erfolgte wegen des Verdachts der Unterschlagung fristlos und hilfsweise ordentlich. Der Mitarbeiter trug vor, dass außer ihm noch andere Menschen Zugang zu den Waschmünzen gehabt haben. Auch sie hätten die Münzen nehmen und beispielsweise verschenken können.
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Verfasst am 10. April 2008 | Kategorie/n: Arbeitsrecht • Rechtsprechung & Infos
Laut Urteil des Landesarbeitsgerichts Hannover (13 Sa 1681/03) reicht eine fahrlässige, nicht korrekte Abrechnung von Spesen zwar für eine Abmahnung, nicht jedoch für eine Kündigung aus.
Ein Werkzeugmechaniker hatte gegen eine Kündigung erfolgreich geklagt mit der Begründung, er habe nicht gewusst, dass er Reisekosten korrekt abrechnen müsse. Dabei sah das Gericht die falsche Spesenabrechnung nur als fahrlässige Pflichtverletzung an, die zunächst einer Abmahnung bedurft hätte, zumal
seine Kollegen und Vorgesetzten geäußert hätten, dass eine geschätzte Abrechnung reichen würde.
Verfasst am 10. April 2008 | Kategorie/n: Arbeitsrecht • Rechtsprechung & Infos
Ein Arbeitnehmer, der durch seinen Abteilungsleiter gemobbt wird und deshalb psychisch erkrankt, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Entlassung des “Mobbers” kann er im Regelfall nicht verlangen.
In dem vor dem BAG zu entscheidenden Fall wurde ein Neurochirurg vom Chefarzt “gemobbt” Ein eingeleitetes “Konfliktlösungsverfahren” blieb erfolglos. Der Kläger war wegen einer psychischen Erkrankung infolge des Mobbings arbeitsunfähig.
Der Kläger verlangt, dass die Beklagte das Anstellungsverhältnis mit dem Chefarzt beendet, hilfsweise, dass sie ihm einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz anbietet, an dem er Weisungen des Chefarztes der Neurochirurgie nicht unterliegt. Außerdem verlangt er Schmerzensgeld. Er meint, die Beklagte hafte dafür, dass der Chefarzt sein Persönlichkeitsrecht verletzt habe. Den ganzen Beitrag lesen »
Verfasst am 18. März 2008 | Kategorie/n: Arbeitsrecht • Rechtsprechung & Infos