Steuervergünstigung bei Erbschaft oder Schenkung von Betriebsvermögen

Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 14.02.2007 zum Aktenzeichen II R 69/05 entschieden, dass der Erwerb von Betriebsvermögen nur dann erbschaftsteuerrechtlich oder schenkungsteuerrechtlich begünstigt ist, wenn das Vermögen sowohl beim Erblasser/Schenker als auch beim Erwerber als Betriebsvermögen einzustufen ist. Damit hat der BFH die gelegentlich vertretende Auffassung verworfen, es genüge, wenn das Vermögen nur beim Erwerber Betriebsvermögen geworden sei.

Vorwegabzug wird auch im Falle nachträglichen Arbeitslohns gekürzt

Bei Rentnern, Pensionären und Selbstständigen ist zumeist die Berechnungsmethode nach altem Recht für den Abzug der Versicherungsbeiträge günstiger. Das liegt vor allem daran, dass für diese Personengruppen der Vorwegabzug nicht gekürzt wird. Unklar war bisher, ob der Vorwegabzug zu kürzen ist für Arbeitslohn, der aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis stammt.

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