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Unternehmerberatung
Erben und Vererben – aber richtig!
Wenn man der Statistik glauben darf, dann hat nur jeder dreißigste Deutsche seine Erbschafts- und Vermögensnachfolge geregelt. Zwangsläufig fällt der Nachlass häufig in eine Erbengemeinschaft. Es entstehen Streit und vermeidbare Steuerbelastungen. Fast jede dritte Erbangelegenheit führt zu juristischen Streitigkeiten mit – oft nicht geringen – Kosten und dauerhaften Familienstreitigkeiten, die bei einer Regelung zu Lebzeiten hätten vermieden werden können.
Für viele Unternehmen steht in den nächsten Jahren ein Generationswechsel an. Wird diese Nachfolge nicht bereits zu Lebzeiten sorgfältig geplant, droht oft auch erfolgreichen Firmen der Ruin durch hohe Liquiditätsbelastungen oder durch Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft. Insbesondere die Unternehmensnachfolge sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Auch dann, wenn Sie Ihre persönliche Vermögensaufteilung durch Testament geregelt haben, sollten Sie diese Regelungen bei Veränderungen im persönlichen Umfeld und in regelmäßigen Abständen kritisch daraufhin überprüfen, ob sie noch mit Ihren Vorstellungen in Einklang stehen. Ferner können geänderte (steuer-)rechtliche Rahmenbedingungen Anlass zu einer Überprüfung geben.
In enger Zusammenarbeit mit unseren Anwälten unterstützen wir Sie frühzeitig bei der Nachfolgeplanung und bieten Ihnen in den Rechtsgebieten des Erbrechts, Steuerrechts, Gesellschaftsrechts sowie des ehelichen Güterrechts eine qualifizierte und aufeinander abgestimmte Gestaltungsberatung, insbesondere in Angelegenheiten
- der Unternehmens- und Vermögensnachfolge,
- der Testaments-, Erb-, Schenkungs- und Ehevertrags-Erstellung,
- der steueroptimierten privaten und betrieblichen Vermögensnachfolge und
- der Erbauseinandersetzung.
Aber auch nach dem Erbfall gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, um Haftungsrisiken zu vermeiden oder Steuerbelastungen zu reduzieren. Wichtig ist jedoch stets ein frühzeitiges Handeln.
Es gibt viele Möglichkeiten, die Sie nutzen können. Wir helfen Ihnen dabei, die für Ihre Bedürfnisse richtige Entscheidung zu treffen.
Aktueller Hinweis:
Dringender Handlungsbedarf besteht aufgrund der zu erwartenden Erbschafts-/Schenkungssteuerreform, da das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der bestehenden erbschaftsteuerlichen Regelungen festgestellt hat und bereits erste Gesetzesentwürfe mit erheblichen Erbschaftsteuererhöhungen vorliegen.
Sie sollten daher schnellstens die nur noch vorübergehend verbleibenden Gestaltungsmöglichkeiten nach derzeitiger Rechtlage nutzen, insbesondere bei
- der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften,
- der Übertragung von Immobilien,
- der Gründung und anschließenden Übertragung von Anteilen an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft,
- der Gründung und anschließenden Übertragung von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Familienpersonengesellschaft (Familienpool),
- der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen oder unter Nießbrauchsvorbehalt (ggfs. mit Rückvermietung).
Prüfen Sie unser Leistungsangebot und nehmen Sie bei Bedarf mit uns Kontakt auf.