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Unternehmerberatung

Erben und Vererben – aber richtig!

Wenn man der Statistik glauben darf, dann hat nur jeder dreißigste Deutsche seine Erbschafts- und Vermögensnachfolge geregelt. Zwangsläufig fällt der Nachlass häufig in eine Erbengemeinschaft. Es entstehen Streit und vermeidbare Steuerbelastungen. Fast jede dritte Erbangelegenheit führt zu juristischen Streitigkeiten mit – oft nicht geringen – Kosten und dauerhaften Familienstreitigkeiten, die bei einer Regelung zu Lebzeiten hätten vermieden werden können.

Für viele Unternehmen steht in den nächsten Jahren ein Generationswechsel an. Wird diese Nachfolge nicht bereits zu Lebzeiten sorgfältig geplant, droht oft auch erfolgreichen Firmen der Ruin durch hohe Liquiditätsbelastungen oder durch Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft. Insbesondere die Unternehmensnachfolge sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Auch dann, wenn Sie Ihre persönliche Vermögensaufteilung durch Testament geregelt haben, sollten Sie diese Regelungen bei Veränderungen im persönlichen Umfeld und in regelmäßigen Abständen kritisch daraufhin überprüfen, ob sie noch mit Ihren Vorstellungen in Einklang stehen. Insbesondere können auch geänderte (steuer-)rechtliche Rahmenbedingungen Anlass zu einer Überprüfung geben.

In enger Zusammenarbeit mit unseren Anwälten unterstützen wir Sie frühzeitig bei der Nachfolgeplanung und bieten Ihnen in den Rechtsgebieten des Erbrechts, Steuerrechts, Gesellschaftsrechts sowie des ehelichen Güterrechts eine qualifizierte und aufeinander abgestimmte Gestaltungsberatung in Angelegenheiten

  • der Unternehmens- und Vermögensnachfolge,
  • der Testaments-, Erb-, Schenkungs- und Ehevertrags-Erstellung,
  • der steueroptimierten privaten und betrieblichen Vermögensnachfolge und
  • der Erbauseinandersetzung.

Aber auch nach dem Erbfall gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, um Haftungsrisiken zu vermeiden oder Steuerbelastungen zu reduzieren. Wichtig ist jedoch stets ein frühzeitiges Handeln.

Wir beraten Sie insbesondere bei der

  • der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften,
  • der Gründung und anschließenden Übertragung von Anteilen an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft,
  • der Übertragung von Immobilien,
  • der Gründung und anschließenden Übertragung von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Familienpersonengesellschaft (Familienpool),
  • der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen oder unter Nießbrauchsvorbehalt (ggfs. mit Rückvermietung).

Es gibt viele Möglichkeiten, die Sie nutzen können. Wir helfen Ihnen dabei, die für Ihre Bedürfnisse richtige Entscheidung zu treffen.

Prüfen Sie unser Leistungsangebot und nehmen Sie bei Bedarf mit uns Kontakt auf.

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