Bushido wegen Plagiatsvorwürfen verurteilt

Das Landgericht Hamburg veruteilte den Berliner Rapper Anis Mohamed Ferchichi (Künstlername: „Bushido“ wegen Verletzung von Urheberrechten zu einer Zahlung von 63.000 € Schadensersatz an die französische Gothic-Band Dark Sanctuary. Zudem muss er die beteffenden Platten aus dem Handel nehmen. Insbesondere sind

Ihm wird vorgeworfen, leicht Tonfolgen aus 4 von deren Alben leicht verändert und für 16 seiner eigenen Titel verwendet zu haben.

Das Urteil ist jedoch noch mit der Berufung angreifbar und daher nicht rechtskräftig.

Eine Liste der Titel findet sich hier:

 http://zeitzeuge.blog.de/2008/10/06/musik-bushido-klaut-nox-arcana-4830657/

Die Richtigkeit der Liste kann durch uns jedoch nicht überprüft werden.

Betroffen sind aber auch Sampler wie “Bravo Hits 56″, oder “The Dome Vol. 41″.

Besonders interessant ist das Urteil, da Bushido selber seine Fans munter abmahnt wegen Urheberrechtsverletzungen.

Sollten Se daher eine Abmahnung erhalten, wenden Sie sich unbedingt an einen Anwalt und halten sie die genannten Fristen ein.

Gerne helfen wir Ihnen hier weiter!

Abmahnung Urheberrechtsverletzung Ed Hardy: Amtsgericht Frankfurt am Main weist Klage ab

Das Amtsgericht Frankfurt am Main – Az. 30 C 374/08 – 71 – wies eine Klage auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten wegen Urheberrechtsverletzung hinsichtlich des Labels Ed Hardy ab.

 

Der Beklagte hatte über das Auktionshaus Ebay ein T-Shirt der Marke Ed Hardy angeboten und erhielt daraufhin eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung. Zudem wurde er zur Anerkennung von Schadensersatzansprüchen der Klägerin und der Verpflichtung zur Vernichtung aller Bekleidungsstücke mit Grafiken der Marke „Ed Hardy“ aufgefordert.

 

Die Firma „Hardy Life LLC“ verwertet im Wege der Lizenzvergabe alle geistigen und gewerblichen Schutzrechte hinsichtlich der Marken „Ed Hardy“ und „Don Ed Hardy“ sowie der von Ed Hardy entworfenen Logos und Grafiken. In Bezug auf sämtliche geistige Schöpfungen von Don Ed Hardy war die Klägerin für das Gebiet Deutschland und Österreich die exklusive Sub-/ Lizenznehmerin und von ihrer Lizenzgeberin, der Fa. „Nervous Tattoo Inc.“ dazu ermächtigt, Marken- und Urheberrechtsverletzungen im Geltungsbereich ihrer Lizenz selbständig zu verfolgen und alle sich hieraus ergebenen Ansprüche im eigenen Namen und für eigene Rechnung geltend zu machen

Da der Beklagte die Rechtsverfolgungskosten nicht beglichen hatte, wurde er verklagt.

 

Die Abmahnung war jedoch nicht berechtigt, da die Klägerin der Darlegungslast hinsichtlich des Vorliegens einer Nachahmung eines nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG urheberrechtlich geschützten Werkes, mithin einer Fälschung nicht nachgekommen war. Hierfür war sie jedoch voll darlegungs- und beweisbelastet.

 

“Die allgemeine Behauptung, die Art und Weise der Aufbringung von Strasssteinen weiche von der bei Originalware ab”, reichte dem Gericht nicht aus.

 

Vielmehr hatte die Klägerin nicht dargelegt, “wie die Anordnung bei Originalware auszusehen habe, oder ob eine Verwendung solcher Steine überhaupt nicht stattfinde. Gleiches gilt für die Behauptung, der Schnitt des Shirts weiche von Originalware ab.”

 

Aus dem Foto – so das Gericht – können die qualitative Verarbeitung des streitgegenständlichen Artikels nicht erkennbar sein.

 

Das zeigt, dass es sich durchaus lohnen kann, gegen Abmahnungen vorzugehen.

 

Daher unser Rat: bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben und irgendwelche Schadensersatzansprüche oder Rechtsanwaltskosten anerkennen, sollte lieber ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Sprechen Sie uns an!