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Brutto-Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ist zu ersetzen
/in Rechtsprechung & Infos, Verkehrsrecht /von Dr. Corina SeiterBGH: Erwirbt der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein gleichwertiges oder teureres Ersatzfahrzeug, so ist ihm der vom Sachverständigen ermittelte Brutto-Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zu ersetzen.
Nach geltendem Schadensersatzrecht wird nach einem Verkehrsunfall die Mehrwertsteuer nur ersetzt, soweit sie anfällt.
Mehrwertsteuer ist auch bei Totalschaden nur zu ersetzen, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Wenn der Geschädigte seinen Schaden fiktiv, d.h. auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens geltend macht, das lediglich pauschal einen Brutto-Wiederbeschaffungswert ausweist, hängt die Erstattung der Mehrwertsteuer davon ab, ob solche Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach § 10 UStG regelbesteuert oder nach § 25a UStG differenzbesteuert oder von Privat umsatzsteuerfrei angeboten werden. Weiterlesen
Nicht korrekte Abrechnung von Spesen reicht nicht für eine Kündigung
/in Arbeitsrecht, Rechtsprechung & Infos /von Dr. Corina SeiterLaut Urteil des Landesarbeitsgerichts Hannover (13 Sa 1681/03) reicht eine fahrlässige, nicht korrekte Abrechnung von Spesen zwar für eine Abmahnung, nicht jedoch für eine Kündigung aus.
Ein Werkzeugmechaniker hatte gegen eine Kündigung erfolgreich geklagt mit der Begründung, er habe nicht gewusst, dass er Reisekosten korrekt abrechnen müsse. Dabei sah das Gericht die falsche Spesenabrechnung nur als fahrlässige Pflichtverletzung an, die zunächst einer Abmahnung bedurft hätte, zumal
seine Kollegen und Vorgesetzten geäußert hätten, dass eine geschätzte Abrechnung reichen würde.
Arbeitsrecht
/0 Kommentare/in Arbeitsrecht, Rechtsprechung & Infos /von Dr. Corina SeiterEin Arbeitnehmer, der durch seinen Abteilungsleiter gemobbt wird und deshalb psychisch erkrankt, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Entlassung des „Mobbers“ kann er im Regelfall nicht verlangen.
In dem vor dem BAG zu entscheidenden Fall wurde ein Neurochirurg vom Chefarzt „gemobbt“ Ein eingeleitetes „Konfliktlösungsverfahren“ blieb erfolglos. Der Kläger war wegen einer psychischen Erkrankung infolge des Mobbings arbeitsunfähig.
Der Kläger verlangt, dass die Beklagte das Anstellungsverhältnis mit dem Chefarzt beendet, hilfsweise, dass sie ihm einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz anbietet, an dem er Weisungen des Chefarztes der Neurochirurgie nicht unterliegt. Außerdem verlangt er Schmerzensgeld. Er meint, die Beklagte hafte dafür, dass der Chefarzt sein Persönlichkeitsrecht verletzt habe. Weiterlesen
BFH: Private Bewirtungsaufwendungen können Werbungskosten sein
/0 Kommentare/in Rechtsprechung & Infos, Steuerrecht /von Dr. Corina SeiterKosten für die Bewirtung von Gästen können Werbungskosten sein. Dabei ist in erster Linie ist entscheidungserheblich, welcher Anlass für die Feier gegeben ist.Nach einem aktuellen Urteil des BFH kann aber auch die berufliche Veranlassung der Aufwendungen durch Gesamtwürdigung aller Umstände im Einzelfall gerechtfertigt sein, obgleich das Ereignis, welches die Bewirtung ausgelöst hat, als „herausgehoben persönlich“ gilt.
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Mehrwertsteuererhöhung: Was gilt, wenn 2006 bestellt, aber 2007 geliefert wurde?
/0 Kommentare/in Rechtsprechung & Infos, Steuerrecht /von Dr. Corina SeiterIn Fällen, in denen noch vor dem 01.01.2007 Ware bestellt, aber erst in 2007 geliefert wurde, sollte die Rechnung genau geprüft werden. Denn i. d. R. darf der Händler nicht die höhere Umsatzsteuer von 19% in Rechnung stellen. Entscheidend ist nämlich, wann der Kaufvertrag geschlossen worden ist: Sofern dieser nach dem 1.09.2006 zustande gekommen ist, muss die Ware zum damals vereinbarten Preis (inkl. 16% Umsatzsteuer) geliefert werden. Ein nachträglicher Aufschlag ist nicht zulässig (§ 29 UStG).Zum Beispiel: Im Dezember 2006 wird bei einem Versandhaus ein Fernseher für 1.000 Euro zzgl. 160 Euro USt bestellt. Der vereinbarte Brutto-Preis beträgt also 1.160 Euro. Erfolgt die Lieferung erst 2007, ändert sich an dem Preis nichts. Es sind auch im neuen Jahr nur 1.160 Euro zu zahlen.
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