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Wenn von „Basel II bzw. III“ die Rede ist, dann werden oft Befürchtungen laut: Vor Kreditverteuerung, -verknappung oder sogar Kreditstreichungen für kleinere mittelständische Unternehmen wird gewarnt. Doch konkrete Fragen bleiben meistens offen. Was verbirgt sich also hinter „Basel II und III“ und warum ist der Begriff „Rating“ dabei so wichtig?
Basel II
„Basel II“ bezeichnet die 2004 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel beschlossenen neuen Regeln für die Eigenkapitalunterlegung von Krediten, die in der Europäischen Union durch die Bankenrichlinie 2006/48/EG und die Kapitaladäquanzrichtlinie 2006/49/EG umgesetzt und in zwei Stufen zum 1. Januar 2007 und zum 1. Januar 2008 zur Anwendung gebracht wurden und seitdem für alle Banken gelten.
Nach dem vorherigen Rechtsstand – d.h. nach „Basel I“ – mussten Banken für gewerbliche Kredite 8 % des Kreditvolumens mit Eigenkapital unterlegen, die Bonität des Kreditnehmers spielte dabei kaum eine Rolle. Genau das hat sich mit „Basel II“ geändert: Die Höhe der Eigenkapitalunterlegung richtet sich nunmehr insbesondere nach der Bonität des Schuldners. Ist ein Kredit als weniger risikoreich einzustufen, müssen nur noch ca. 1,3 % des Kreditvolumens, bei schlechterer Beurteilung dagegen im ungünstigsten Fall mit bis zu 50 % des Volumens mit Eigenkapital unterlegt werden. Dies hat natürlich Auswirkungen auf die individuelle Konditionengestaltung.
Die Bonität des Kreditnehmers bzw. die Einschätzung des Kreditrisikos spielt also – auch aufsichtsrechtlich – eine große Rolle, wenn es darum geht, möglichst günstige Konditionen im Rahmen von Kreditverhandlungen mit den Banken auszuhandeln. Und wenn die Bonität Einfluss auf die Kreditkonditionen hat, dann muss diese in einem nachvollziehbaren Verfahren festgestellt werden: dem Kreditrating. Mit diesem werden die verschiedenen Risikofaktoren erfasst und eingeschätzt. Mit Hilfe einer Skalierung werden diese Risiken schließlich zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst – ähnlich einer Benotung. Tatsächlich leistet das Rating aber mehr als nur eine Benotung: Da dabei alle für die Beurteilung der Bonität wichtigen Faktoren geprüft werden, kann man aus diesem wichtige Schlüsse über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens ziehen – also über das, was den Kredit später mehr oder weniger riskant macht.
Basel III
„Basel III“ bezeichnet nunmehr ergänzende, über die bisherigen Reglungen (Basel II) hinausgehende Empfehlungen des vorstehend genannten Ausschusses. Diese neuen Empfehlungen basieren einerseits auf den Erfahrungen mit Basel II und andererseits auf den Erkenntnissen und Erfahrungen aus der weltweiten Finanz- bzw. Wirtschaftskrise.
Weitere Informationen zu Basel III (Quelle: BMF):
Basel III umfasst Empfehlungen, die die Finanzwelt stabiler machen sollen. Von den Banken wird die Erhöhung der Mindesteigenkapitalanforderungen und die Einführung von Kapitalpuffern gefordert. Damit sollen die Banken im Falle einer Krise stabiler und stärker agieren können. Die neuen Empfehlungen wurden vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im September 2010 beschlossen. Im Baseler Ausschuss sind die Zentralbankgouverneure der Notenbanken und die Leiter der Finanzaufsichtsbehörden folgender Länder vertreten: Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Kanada, China, Frankreich, Deutschland, Hong Kong SAR, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Korea, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Russland, Saudi Arabien, Singapur, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, USA und Großbritannien. Der Ausschuss ist bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel angesiedelt, der Zentralbank der Zentralbanken, und wurde nach dem Kollaps der Kölner Herstatt-Bank 1974 gegründet. Die Schweizer Stadt gibt dem Regelwerk seinen Namen.
Bereits die im Jahr 2004 festgelegten „Basel II“-Empfehlungen hielten die Banken an, Ausfallrisiken ihrer Engagements mit Eigenkapital abzudecken. Jetzt sollen die Banken ihr so genanntes Kernkapital deutlich erhöhen. Die Kernkapitalquote beschreibt das Verhältnis des Eigenkapitals einer Bank zu ihren riskobehafteten Geschäften, also zu den vergebenen Krediten und den getätigten Geldanlagen. Das Kernkapital soll in Finanzkrisen die Verluste abfangen, die es eventuell durch Kreditausfälle und Wertverluste bei Anlagen gibt. Basel III schreibt künftig eine harte Kernkapitalquote von 7 Prozent (hartes Kernkapital der Mindesteigenkapitalanforderungen 4,5 Prozent plus hartes Kernkapital des Kapitalerhaltungspuffers von 2,5 Prozent) vor. Hinzu kommt weiter weiches Kernkapital in Höhe von 1,5 Prozent und Ergänzungskapital in Höhe von 2 Prozent, so dass sich im Ergebnis die Eigenkapitalanforderungen auf 10,5 Prozent addieren. Damit wird die ursprüngliche Quote von vor der Krise empfindlich erhöht. Auch die Anforderungen für andere wichtige Stabilitäts-Kennzahlen wurden erhöht.
Ab 2013 gelten stille Einlagen für Banken, die in der Form der Aktiengesellschaft geführt werden, dann grundsätzlich nicht mehr als hartes Kernkapital. Diese besonders in Deutschland beliebte Beteiligungsform bleibt bei Banken, die nicht in der Form der Aktiengesellschaft geführt werden erhalten, wenn die stillen Einlagen den mit Basel III erhöhten Qualitätsansprüchen entsprechen, sonst haben diese stillen Einlagen bis Ende 2022 eine Bestandgarantie mit jährlich sinkenden Anteilen. Stille Einlagen die im Rahmen staatlicher Stützungsmaßnahmen gewährt wurden gelten bis zum Jahr 2018 weiter als hartes Kernkapital.
Die Empfehlungen von Basel III werden spätestens bis zum Jahr 2012 in europäische Richtlinien umgesetzt undergänzen das Vorgehen der Bundesregierung auf nationaler Ebene. Auch wenn viele Regelungen auf dem Finanzmarkt nur international funktionieren, so wurde die Bundesregierung dort, wo es möglich war, auch national aktiv: Sie hat sich unter anderem dafür eingesetzt, die Transparenz von Entscheidungen der Rating-Agenturen zu erhöhen und einen Gesetzentwurf zur geordneten Restrukturierung von Banken sowie für eine Bankenabgabe auf den Weg gebracht. Zudem sind so genannte Leerverkäufe deutscher Aktien mittlerweile verboten.
Neben den bankeninternen Bemessungstechniken – Standardmethode; IRB-Ansatz – kommt dabei den externen Ratings durch sog. Rating-Agenturen eine gewichtige Bedeutung als Einflussgröße für die Beurteilung des Kreditrisikos zu. Entscheidend für das Ergebnis sind dabei natürlich immer die jeweiligen Unternehmenszahlen und -daten, die als Basis in das Ratingverfahren eingeflossen sind.
Und genau hier kommen wir als Berater ins Spiel
In enger Zusammenarbeit mit Ihnen bereiten wir die vom Kreditinstitut für das Rating nachgefragten Daten auf, versuchen diese entsprechend Ihrem Interesse zu optimieren und damit schließlich das Ratingverfahren zu simulieren. Dabei sind v. a. folgende Einflussfaktoren zu berücksichtigen:
- die Branche (Wie sind die kurzfristigen Aussichten der Branche? Gibt es Abhängigkeiten von anderen Branchen?),
- die Marktbedingungen (Wie ist die individuelle Situation innerhalb der Branche? Marktanteil und Marktpotenzial? Starker Preiswettbewerb? Wie ist der Standort zu bewerten?),
- das Management (Ist die Nachfolge geregelt? Wie hoch ist die Prognosesicherheit?),
- die Ertragslage (Wie groß ist die um außerordentliche Faktoren bereinigte Ertragskraft des Unternehmens? Wie ist die Bilanzpolitik?),
- die Finanzlage (Wie hoch ist die Haftmittel-/Eigenkapitalquote? Wie aktuell sind die Ziffern?),
- die Prognosen (Wie werden sich Umsatz, Ertrag und Finanzlage entwickeln? Sind die Planzahlen plausibel?),
- die bisherige Kontoführung (Gibt es Überziehungen? Wie ist das Verhältnis von Kontoumsätzen zum Kreditvolumen?),
- die Dauer der Geschäftsverbindung zwischen Kreditnehmer und Bank,
- die Rechtsform (Umfang und Qualität des persönlichen Risikos; haften die Inhaber/Gesellschafter für die Verbindlichkeiten des Unternehmens?)
Seien Sie auf Ihre Kreditverhandlungen gut vorbereitet, werden Sie „fit für Basel“: Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
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