Steuervergünstigung bei Erbschaft oder Schenkung von Betriebsvermögen

Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 14.02.2007 zum Aktenzeichen II R 69/05 entschieden, dass der Erwerb von Betriebsvermögen nur dann erbschaftsteuerrechtlich oder schenkungsteuerrechtlich begünstigt ist, wenn das Vermögen sowohl beim Erblasser/Schenker als auch beim Erwerber als Betriebsvermögen einzustufen ist. Damit hat der BFH die gelegentlich vertretende Auffassung verworfen, es genüge, wenn das Vermögen nur beim Erwerber Betriebsvermögen geworden sei.

Dr. Corina Seiter:

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