Unser Standort
Dr. Seiter & Partner
Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Telefon 0 42 21 – 98 39 45
Telefax 0 42 21 – 98 39 46
Rechtsanwälte: info@drseiter.de
Steuerberater: info@kanzlei-seiter.de
Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei für die Region Delmenhorst, Oldenburg und Bremen.
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Telefon 0 42 21 – 98 39 45
Telefax 0 42 21 – 98 39 46
Rechtsanwälte: info@drseiter.de
Steuerberater: info@kanzlei-seiter.de
Unsere Partnerschaft bietet den Mandanten eine Rundumbetreuung aus einer Hand, sodass Sie nicht für 3 Probleme 3 verschiedene Kanzleien aufsuchen müssen – Steuerberatung, Unternehmensberatung
Die
So ist es unser Ziel, nicht nur in einem Fachbereich zu beraten, sondern ganzheitliche und erfolgsorientierte Lösungen zu finden. Umfassend und praxisnah zu beraten und dabei auf die individuelle Situation unserer Mandanten einzugehen, sind Stärken unseres breiten Leistungsspektrums.
Neben mittelständischen gewerblichen Unternehmen aus allen Bereichen der Wirtschaft sowie Freiberuflern, wie insbesondere Ärzte, Physiotherapeuten, Apotheker
Zudem beraten wir sowohl die Zeitarbeitsfirma als auch den Betriebsrat allumfassend. Ebenso zählen Arbeitnehmer zu unseren Mandanten, die die Kündigung erhalten haben.
Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung sowohl
In rechtlichen Fragen stehen wir auf den Gebieten Arbeitsrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Bankrecht, Internetrecht, Urheberecht, Vertragsrecht, Zivilrecht sowie Verkehrsrecht, Strafrecht (Fachanwalt), insbesondere Steuerstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Tierarzneimittelstrafrecht,
Gerne übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen.
Stöbern Sie daher gerne auf unseren weiteren Seiten!
Ihr Team der Kanzlei Dr. Seiter & Partner
Vorsicht vor dem Posten von Essensbildern auf Facebook – Urheberrechtsverletzung!
/in Allgemein, Internetrecht, Onlinerecht, Urheberrecht /von Dr. Corina SeiterIch sitze beim Mittagstisch und würde gerne ein Bild von meinem Essen posten … darf ich das? Wie der Anwalt immer so schön sagt, es kommt darauf an!
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Wechselmodell – eine Alternative zum Umgangsrecht?
/in Familienrecht /von Dr. Corina SeiterVielfach hören wir von getrennt lebenden Kindeseltern, dass der andere Elternteil vorgeschlagen hat, man könne „ja das Wechselmodell“ leben. Dieses Wechselmodell macht jedoch nur Sinn, wenn die Kindeseltern sich in wesentlichen Punkten der Erziehung einig sind und nicht durch das Wechselmodell versucht werden soll, Unterhaltszahlungen zu vermeiden. Auch dies haben wir viellfach als Motivation erlebt.
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Vermieter haftet nicht für Stromverbrauch des Mieters
/in Allgemein /von Dr. Corina SeiterNach einem Urteil des VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) haftet der Vermieter nicht für die Stromrechnung der Mieter (Urt. v. 02.07.2014, Az. VIII ZR 316/13). Auch dann nicht, wenn diese keinen schriftlichen Vertrag mit dem Stromanbieter abgeschlossen haben, aber trotzdem Strom sich besorgen (woher auch immer). Somit haften die Mieter alleine.