Verkehrsrecht
Unfallregulierungen und Strafverteidigungen in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren.
Wir beraten Sie bei allen Problemen rund um den Straßenverkehr, egal ob OWI-Verfahren, Schadensersatzverfahren oder Strafverfahren.
Sie kennen hier den Satz: Ich sage nichts ohne meinen Anwalt.
Egal ob Sie geblitzt wurden, falsch geparkt haben oder das Handy am Ohr hatten, wir vertreten Sie bei Ordnungswidrigkeitsverfahren rund um den Straßenverkehr.
Auch wenn Sie eine Straftat begangen haben, also zu schnell fuhren und dabei einen Menschen verletzt oder gar getötet haben, Sie haben Verkehrsunfallflucht begangen oder am Steuer Alkohol getrunken oder Drogen konsumiert? Als Fachanwältin für Strafrecht stehe ich Ihnen hier stets zur Verfügung und setze vor der Staatsanwaltschaft und dem Gericht Ihre Rechte durch. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass eine schnelle Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist, um noch im polizeilichen Ermittlungsverfahren die Weichen richtig zu stellen, da hier Fehler das gesamte Verfahren beeinflussen.
Sie müssen nicht zur Polizei gehen und hier eine Aussage tätigen. Nur bei richterlichen Ladungen muss man erscheinen.
Auch erhalten Sie Akteneinsichtnahme und können mit uns alle Schritte besprechen. Wir können gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft versuchen, das Verfahren einzustellen. Auch können wir mit den Richtern sprechen und ggf. einen Gerichtstermin verhindern.
Wie verhalten Sie sich bei einem Verkehrsunfall?
Wir haben hierzu eine Checkliste erarbeitet.Unfall Checkliste
Sie haben einen Unfall gebaut und sind nicht Schuld? Dann übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers unsere Anwaltskosten. Ersparen Sie sich daher den Streß mit den Versicherungen und setzen Sie schnell und konsequent mit uns Ihre Rechte durch.
Auch kann eine von der Polizei geäußerte Schuldfrage stets noch angezweifelt werden, man sollte hier nicht alles sofort als gegeben hinnehmen.
Sprechen Sie uns daher gerne und rechtzeitig an.