Vermieter haftet nicht für Stromverbrauch des Mieters
Nach einem Urteil des VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) haftet der Vermieter nicht für die Stromrechnung der Mieter (Urt. v. 02.07.2014, Az. VIII ZR 316/13). Auch dann nicht, wenn diese keinen schriftlichen Vertrag mit dem Stromanbieter abgeschlossen haben, aber trotzdem Strom sich besorgen (woher auch immer). Somit haften die Mieter alleine.