Vorsicht vor der Verwendung des Begriffes „Black Friday“

An die Geschäftsleute unter meinen Followern: bitte nicht mit dem Begriff „Black Friday“ werben, auch wenn das viele Firmen wie z.B. Aida tun! Dieser Begriff ist markenrechtlich geschützt und hat bereits zu mehrfachen Abmahnungen geführt – und die sind teuer!

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Beweislast trägt Stromverbraucher bei erhöhtem Verbrauch 1

Beweislast trägt Stromverbraucher bei erhöhtem Verbrauch

Nach einem Urteil des Landgerichts Magdeburg trägt bei starker Steigung ohne ersichtlichen Grund nicht der Kunde sondern der Stromversorger die Beweislast. LG Magdeburg vom 28.10.2016, Az.: 11 O 405/16

 

Vorsicht bei Umbuchung von Flügen auf 3. Personen über einen Reiseveranstalter 2

Vorsicht bei Umbuchung von Flügen auf 3. Personen über einen Reiseveranstalter

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass der Reiseveranstalter zwar dem Kunden es ermöglichen muss, eine Ersatzperson zu benennen, die Kosten hierfür kann er aber dem Kunden auferlegen. Daher ist der Kunde nicht davor gefeit z.B. Kosten (wie hier) zu übernehmen, die so unwirtschaftlich sind, dass sie den Ticketpreis quasi verdoppeln. Weiterlesen

Vorführeffekt - Käufer muss nicht abwarten 3

Vorführeffekt – Käufer muss nicht abwarten

„Der Bundesgerichtshof hat ausgeurteilt, dass es dem Käufer nach § 440 Satz 1 BGB nicht  zumutbar ist, dass der Verkäufer die geschuldete Nachbesserung bei einem nur sporadisch auftretenden, aber für die Verkehrssicherheit relevanten Mangel eine aufwendige Untersuchung zunächst unterlässt und den Käufer darauf verweist, das Fahrzeug bei erneutem Auftreten der Mangelsymptome wieder vorzuführen.“