Änderung des BGB für Kaufverträge ab 1.1.2018 1

Änderung des BGB für Kaufverträge ab 1.1.2018

Achtung! Änderungen des BGB ab dem 1.1.2018!

Die nachfolgenden Regelungen greifen für alle Kaufverträge, die ab dem 1.1.2018 geschlossen
wurden.

Ewig wurde um das Thema Nacherfüllung im kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht gestritten. Die epische Streitfrage war seit je her:

„Muss ein Käufer im Wege der Nacherfüllung auch die Kosten des Ein- und Ausbaus der mangelhaften Kaufsache (z.B. bei Fliesen oder Dachziegeln) tragen? Oder fallen diese Kosten dem Verkäufer zu Lasten, der ja die festgestellte oder unbestrittene Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes im Rahmen der Gewährleistung zu beheben hat?

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Reduzierter Käuferschutz bei Paypal 2

Reduzierter Käuferschutz bei Paypal

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in einem Urteil den Paypal-Käuferschutz stark eingeschränkt. Wird der Betrag dem Verkäufer wieder gutgeschrieben, weil (angeblich) ein Fehler vorlag, erlischt rückwirkend die Erfüllung, sodass der Käufer durch den Verkäufer nun auf Zahlung verklagt werden kann. Daher ist beim Kauf von Waren wie etwa über Ebay immer darauf zu achten, wo man kauft (z.B. Bewertungen anschauen, größere Händler wählen etc.).

Widerrufsrecht im Onlinehandel - Welche Fristen gelten? Originalverpackung erforderlich etc? 3

Widerrufsrecht im Onlinehandel – Welche Fristen gelten? Originalverpackung erforderlich etc?

Vorsicht vor der Verwendung des Begriffes „Black Friday“

An die Geschäftsleute unter meinen Followern: bitte nicht mit dem Begriff „Black Friday“ werben, auch wenn das viele Firmen wie z.B. Aida tun! Dieser Begriff ist markenrechtlich geschützt und hat bereits zu mehrfachen Abmahnungen geführt – und die sind teuer!

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Beweislast trägt Stromverbraucher bei erhöhtem Verbrauch 4

Beweislast trägt Stromverbraucher bei erhöhtem Verbrauch

Nach einem Urteil des Landgerichts Magdeburg trägt bei starker Steigung ohne ersichtlichen Grund nicht der Kunde sondern der Stromversorger die Beweislast. LG Magdeburg vom 28.10.2016, Az.: 11 O 405/16

 

Vorführeffekt - Käufer muss nicht abwarten 5

Vorführeffekt – Käufer muss nicht abwarten

„Der Bundesgerichtshof hat ausgeurteilt, dass es dem Käufer nach § 440 Satz 1 BGB nicht  zumutbar ist, dass der Verkäufer die geschuldete Nachbesserung bei einem nur sporadisch auftretenden, aber für die Verkehrssicherheit relevanten Mangel eine aufwendige Untersuchung zunächst unterlässt und den Käufer darauf verweist, das Fahrzeug bei erneutem Auftreten der Mangelsymptome wieder vorzuführen.“