Blitzer – Messfehler der Polizei

Nicht immer sind die Messergebnisse richtig!

Das Amtsgericht Bremen hat im November die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt.

Der Betroffene hatte sich auf eine Richtlinie der Polizei Bremen berufen, mit der die Geschwindigkeitsmessungen geregelt werden.

In dieser ist festgelegt, dass zwischen einem Schild zur Geschwindigkeitsbeschränkung und einer Mess-Stelle 150 Meter Toleranz-Strecke liegen sollen, so der Weserkurier in einem Artikel vom 16.12.2009, um den Autofahrern bei einer Absenkung des Tempos von 70 auf Tempo 50 ein Ausrollen zu ermöglichen. Weiterlesen

Verkehrsunfall – übernimmt die Versicherung bei einem nicht-reparierten Wagen die Stundesätze aus einer Fachwerkstatt oder nur einer freien Werkstatt?

Der Bundesgerichtshof hält an der sog. Porsche-Entscheidung fest (BGH, Urteil vom 29. April 2003 – VI ZR 398/02) , in der der BGH folgendes entschieden hatte:

„Ziel des Schadensersatzes ist die Totalreparation, wobei der Geschädigte nach schadensrechtlichen Grundsätzen sowohl in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung als auch in der Verwendung des vom Schädiger zu leistenden Schadensersatzes frei ist.

Dies gilt auch für fiktive Reparaturkosten. Weiterlesen

Verkehrskontrollen per Video

Das Bundesverfassungsgericht hat Verkehrskontrollen per Video in Mecklenburg-Vorpommern mangels Gesetzesgrundlage für unzulässig erklärt und die Entscheidung zum Amtsgericht Güstrow zurückgegeben.

 

Ggf. entscheidet das Amtsgericht nunmehr, dass ein Beweisverwertungsverbot vorliegt.

 

Zuvor hatten das Amtsgericht Güstrow sowie das Landgericht Rostock den Bußgeldbescheid als zulässig erachtet.

 

Die Behörde hatte die Befugnis auf den Erlass zur Überwachung des Sicherheitsabstandes nach § 4 StVO des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Juli 1999 gefußt.

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Höhe der Nutzungsausfallentschädigung für ältere Fahrzeuge

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 25.01.2005, Az.: VI ZR 112/04) hat erneut über die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung für ältere Fahrzeuge
(hier: 9 1/2 Jahre alter Renault 25 V 6 mit ca. 160.000 km Laufleistung) entschieden und festgestellt, dass die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung nicht durch den Wert des Fahrzeugs begrenzt wird.

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Mehrwertsteuer wird nach einem Verkehrsunfall…

…nur ersetzt, soweit sie anfällt

Nach geltendem Schadensersatzrecht wird nach einem Verkehrsunfall die Mehrwertsteuer nur ersetzt, soweit sie anfällt. Der Geschädigte muss deshalb entweder eine Reparaturrechnung oder eine Rechnung über den Kauf eines Ersatzfahrzeugs vorlegen, in der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, wenn er die Mehrwertsteuer erstattet haben will.

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Keine Wartepflicht vor Hindernissen bei ausreichendem Platz

Bei einem Hindernis am rechten Fahrbahnrand besteht laut OLG Karlsruhe (AZ.: 10 U 214(03) ) für den nachfolgenden Verkehr keine Wartepflicht, wenn der Gegenverkehr genügend Raum zum gleichzeitigem Durchfahren hat.

Ist dies der Fall, kann die linke Fahrspur mitbenutzt werden.

Führerscheinentzug

Führerscheinentzug u. U. auch bei Verweigerung eines ärztlichen Gutachtens

Einem Autofahrer mit mehr als 3 Promille kann laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstrasse (Az.: 4 L 2998/04.NW) der Führerschein auch entzogen werden, wenn er noch gar nicht gefahren ist, sondern wegen eines anderen Deliktes beschuldigt wird und sich weigert, ein ärztliches Gutachten über eine mögliche Alkoholabhängigkeit vorzulegen, die ihn fahruntüchtig machen könnte.

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Brutto-Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ist zu ersetzen

BGH: Erwirbt der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein gleichwertiges oder teureres Ersatzfahrzeug, so ist ihm der vom Sachverständigen ermittelte Brutto-Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zu ersetzen.

Nach geltendem Schadensersatzrecht wird nach einem Verkehrsunfall die Mehrwertsteuer nur ersetzt, soweit sie anfällt.
Mehrwertsteuer ist auch bei Totalschaden nur zu ersetzen, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Wenn der Geschädigte seinen Schaden fiktiv, d.h. auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens geltend macht, das lediglich pauschal einen Brutto-Wiederbeschaffungswert ausweist, hängt die Erstattung der Mehrwertsteuer davon ab, ob solche Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach § 10 UStG regelbesteuert oder nach § 25a UStG differenzbesteuert oder von Privat umsatzsteuerfrei angeboten werden. Weiterlesen