Steuerbescheide sind nicht zwingend offen zu halten

Das Finanzamt muss Steuerbescheide nicht in Bezug auf alle anhängigen steuerlichen Streitfragen „offen“ halten (FG Köln, 10 K 3795/06). Das bedeutet: Steuerpflichtige haben keinen Anspruch darauf, dass in einen Einkommensteuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk aufgenommen wird, durch den der Bescheid hinsichtlich sämtlicher beim Bundesverfassungsgericht, Bundesfinanzhof und Europäischen Gerichtshof anhängigen steuerrechtlichen Verfahren für vorläufig erklärt wird.

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Nachträgliche Streichung der Eigenheimzulage trotz zutreffender Einkommensschätzung möglich

Der BFH hat die Ansicht der Finanzverwaltung bestätigt, dass das Finanzamt die Eigenheimzulage herabsetzen darf, wenn es nachträglich feststellt, dass ein Steuerzahler die Einkommensgrenzen überschritten hat. Dieses soll selbst dann gelten, wenn der Betroffene zwar bereits im Antrag das korrekte und zu hohe Einkommen erklärt hat, aber das Finanzamt diesen Eintrag übersehen hat.

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Überbrückungsgeld: Steuererstattungsanspruch prüfen!

Steuerbescheide sollten überprüft werden, wenn zwischen 1.1.2003 und 31.7.2006 Überbrückungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit bezogen und dieses in der Steuererklärung angegeben wurde. Ggf. ist eine nachträgliche Steuererstattung möglich, da das Überbrückungsgeld aufgrund einer Gesetzesänderung seit dem 1.1.2003 nicht mehr dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegt, diese Rechtsänderung aber möglicherweise vom Finanzamt beim Erlass des Steuerbescheides möglicherweise nicht berücksichtigt worden ist. Denn lange Zeit war in vielen Bewilligungsbescheiden der Bundesagentur für Arbeit weiterhin das Überbrückungsgeld als Lohnersatzleistung ausgewiesen worden, die in der Steuererklärung angegeben werden muss. Die Finanzämter bezogen das Überbrückungsgeld in den Progressionsvorbehalt mit ein und erhöhten dadurch den Steuersatz auf das Übrige zu versteuernde Einkommen.

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Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat am 31. Januar 2007 die lang erwartete Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts veröffentlicht.

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