Widerrufsrecht im Onlinehandel – Welche Fristen gelten? Originalverpackung erforderlich etc?

Scheidungskosten sind nunmehr nach dem aktuellen Urteil des BFH nicht mehr steuerlich absetzbar!

Der BFH hat nunmehr in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass die Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind (Az.: VI R 9/16) vom 16.8.2017

 

 

 

 

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen – daran sollte jeder denken – besser vorsorgen, als hinterher ärgern!