Blitzer – Messfehler der Polizei

Nicht immer sind die Messergebnisse richtig!

Das Amtsgericht Bremen hat im November die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt.

Der Betroffene hatte sich auf eine Richtlinie der Polizei Bremen berufen, mit der die Geschwindigkeitsmessungen geregelt werden.

In dieser ist festgelegt, dass zwischen einem Schild zur Geschwindigkeitsbeschränkung und einer Mess-Stelle 150 Meter Toleranz-Strecke liegen sollen, so der Weserkurier in einem Artikel vom 16.12.2009, um den Autofahrern bei einer Absenkung des Tempos von 70 auf Tempo 50 ein Ausrollen zu ermöglichen. Weiterlesen