Änderung des BGB für Kaufverträge ab 1.1.2018 1

Änderung des BGB für Kaufverträge ab 1.1.2018

Achtung! Änderungen des BGB ab dem 1.1.2018!

Die nachfolgenden Regelungen greifen für alle Kaufverträge, die ab dem 1.1.2018 geschlossen
wurden.

Ewig wurde um das Thema Nacherfüllung im kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht gestritten. Die epische Streitfrage war seit je her:

„Muss ein Käufer im Wege der Nacherfüllung auch die Kosten des Ein- und Ausbaus der mangelhaften Kaufsache (z.B. bei Fliesen oder Dachziegeln) tragen? Oder fallen diese Kosten dem Verkäufer zu Lasten, der ja die festgestellte oder unbestrittene Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes im Rahmen der Gewährleistung zu beheben hat?

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