Wechselmodell – eine Alternative zum Umgangsrecht?

 

Vielfach hören wir von getrennt lebenden Kindeseltern, dass der andere Elternteil vorgeschlagen hat, man könne „ja das Wechselmodell“ leben. Dieses Wechselmodell macht jedoch nur Sinn, wenn die Kindeseltern sich in wesentlichen Punkten der Erziehung einig sind und nicht durch das Wechselmodell versucht werden soll, Unterhaltszahlungen zu vermeiden. Auch dies haben wir viellfach als Motivation erlebt.

Wechselmodell bedeutet, dass das Kind 50% bei der Kindesmutter und 50% beim Kindesvater lebt, sich also beide die Erziehung und Versorgung des Kindes genau zur Hälfte teilen.

Die Durchsetzung des Wechselmodells ist sogar gegen den Willen des einen Elternteils möglich. Ob man dies durchsetzen sollte, sollte jedoch anwaltlich besprochen werden. Wenn das Modell für Sie in Betracht kommt, sprechen Sie uns gerne an. Mehr Infos erhalten Sie auch in unserem Youtubekanal. Abonnieren Sie gerne, dann erhalten Sie stets alle News und verpassen nichts http://www.youtube.de/c/drcorinaseiter