Neuregelung bei Umzug ab 1.11.2016 1

Neuregelung bei Umzug ab 1.11.2016

An alle, die zum 1.11. umziehen: Für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt wird keine Auszugsbescheinigung mehr vom Vermieter benötigt – nur noch vom Vermieter, wo man einziehen will.