Neuregelung bei Umzug ab 1.11.2016
An alle, die zum 1.11. umziehen: Für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt wird keine Auszugsbescheinigung mehr vom Vermieter benötigt – nur noch vom Vermieter, wo man einziehen will.
An alle, die zum 1.11. umziehen: Für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt wird keine Auszugsbescheinigung mehr vom Vermieter benötigt – nur noch vom Vermieter, wo man einziehen will.
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