Arbeitsrecht
Ein Arbeitnehmer, der durch seinen Abteilungsleiter gemobbt wird und deshalb psychisch erkrankt, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Entlassung des „Mobbers“ kann er im Regelfall nicht verlangen.
In dem vor dem BAG zu entscheidenden Fall wurde ein Neurochirurg vom Chefarzt „gemobbt“ Ein eingeleitetes „Konfliktlösungsverfahren“ blieb erfolglos. Der Kläger war wegen einer psychischen Erkrankung infolge des Mobbings arbeitsunfähig.
Der Kläger verlangt, dass die Beklagte das Anstellungsverhältnis mit dem Chefarzt beendet, hilfsweise, dass sie ihm einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz anbietet, an dem er Weisungen des Chefarztes der Neurochirurgie nicht unterliegt. Außerdem verlangt er Schmerzensgeld. Er meint, die Beklagte hafte dafür, dass der Chefarzt sein Persönlichkeitsrecht verletzt habe. Weiterlesen