Neues zur DSGVO
Die DSGVO ist nunmehr in aller Munde
Die DSGVO ist in aller Munde. Erste Abmahnungen wurden bereits vom jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten versandt. Daher ist mit der Umsetzung der DSGVO und deren Regelungen für die einzelnen Firmen, Freiberufler und Selbständige leichtfertig umzugehen nach dem Motto: das hat ja keiner richtig.
Machen Sie es besser und gehen kein Risiko ein!
Wir haben uns auf die Erstellung von Datenschutzerklärungen für Websites und rechtliche Überprüfung der Konformität nach DSGVO für Webseiten und Webshops spezialisiert.
Zudem beraten wir Ihr Unternehmen, Freiberufler wie Ärzte, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten oder aber Zahnärzte, Selbständige oder Ihren Verein darüber, was Sie auch im täglichen Umgang mit den Daten zu beachten haben. Wir sehen uns Ihr Unternehmen an, kommen zu Ihnen in die Praxis und erfragen alles, was wir wissen müssen, damit Sie keinen Ärger mit dem Datenschutzbeauftragten oder dem Mitbewerber bekommen.
Bei Vereinen überprüfen wir den Umgang mit Mitgliederlisten, Geburtstagslisten und erstellen Ihnen alle rechtlich notwendigen Hinweise für die Anmeldungserklärung oder aber für die Aufnahmeerklärung in den Verein. Ob Sie nun Vereinsmitglieder haben oder aber nur Teilnehmer in Kursen, ob Sie Newsletter versenden wollen oder aber Fotos auf Ihrer Website abbilden – wir sind für Sie der kompetente Ansprechpartner.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Sie Ihre Website abmahnsicher gestalten müssen. Dazu gehört vor allem eine sicherere Datenschutzerklärung . Diese muss seit dem 25.5.2018 besondere Mindestanforderungen erfüllen.
Hierbei ist vor allem zu beachten, dass Sie von Mitbewerbern abgemahnt werden könnten. Diese Abmahnung kostet i.d.R. ab 800 EUR aufwärts.
Des weiteren ist zu beachten, dass auch die Sanktion durch Ihr Bundesland erfolgen kann, wenn Mindestanforderungen nicht erfüllt sind. Diese können sehr hohe Bussgelder festlegen. Daher sind Sie, wenn Sie sich nicht rechtlich vollständig absichern, einem doppelten Risiko ausgesetzt.
Wir arbeiten zusammen mit einem Datenschutzbeauftragten, der Sie zusammen mit uns weiter beraten und unterstützen kann, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Auch private Webseitenbetreiber müssen eine Datenschutzerklärung haben (DSGVO)
/in DSGVO, Internetrecht /von Dr. Corina SeiterNach der neuen DSGVO müssen nunmehr auch private Webseitenbetreiber eine Datenschutzerklärung haben. Bislang galt dies nur für gewerblich tätige oder Freiberufler. Nunmehr muss jeder Website-Betreiber – egal ob nur Urlaubsbilder gepostet oder komplette Tagebücher, Kunstsammlungen oder etwa Fotos von Katzen- oder Pferdebildern hochgeladen werden – auf den Datenschutz hinweisen. Dabei ist darauf zu achten, dass […]
Facebook-Gruppen-Betreiber haften für Verstöße gegen den Datenschutz
/in DSGVO, Internetrecht /von Dr. Corina SeiterNach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haften nunmehr alle Betreiber von Facebook-Gruppen – egal ob privat oder gewerblich – für den Verstoß gegen Datenschutz. Bislang konnten diese Betreiber die Haftung auf Facebook abwälzen. Dies geht nunmehr nicht mehr – egal ob der Administrator Einfluss auf den Verstoß gegen den Datenschutz hat oder nicht […]