Auch private Webseitenbetreiber müssen eine Datenschutzerklärung haben (DSGVO) 1

Auch private Webseitenbetreiber müssen eine Datenschutzerklärung haben (DSGVO)

Nach der neuen DSGVO müssen nunmehr auch private Webseitenbetreiber eine Datenschutzerklärung haben. Bislang galt dies nur für gewerblich tätige oder Freiberufler. Nunmehr muss jeder Website-Betreiber – egal ob nur Urlaubsbilder gepostet oder komplette Tagebücher, Kunstsammlungen oder etwa Fotos von Katzen- oder Pferdebildern hochgeladen werden – auf den Datenschutz hinweisen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Website auch abmahnsicher ist.

Wir haben nunmehr bereits die ersten Abmahnungen von Mandanten erhalten, die völlig verständnislos vor uns saßen und einfach nur einen Blog aus ihrem Leben posten wollten! Aber auch diese benötigen eben eine Datenschutzerklärung; und Unwissenheit schützt hier leider nicht vor einer Abmahnung und damit auch nicht vor einer Zahlung, die regelmäßig rund 800 EUR beträgt!

Wir bieten Ihnen die notwendige Datenschutzerklärung für Privatleute zu einem attraktiven Festpreis an.

Bitte sprechen Sie uns einfach an!

Facebook-Gruppen-Betreiber haften für Verstöße gegen den Datenschutz 2

Facebook-Gruppen-Betreiber haften für Verstöße gegen den Datenschutz

Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haften nunmehr alle Betreiber von Facebook-Gruppen – egal ob privat oder gewerblich – für den Verstoß gegen Datenschutz. Bislang konnten diese Betreiber die Haftung auf Facebook abwälzen. Dies geht nunmehr nicht mehr – egal ob der Administrator Einfluss auf den Verstoß gegen den Datenschutz hat oder nicht – und gilt somit auch für Verletzungen durch Facebook selbst!

Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen. Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung auf dem Spezialgebiet Internetrecht.