Vorsicht vor dem Posten von Essensbildern auf Facebook – Urheberrechtsverletzung!

Ich sitze beim Mittagstisch und würde gerne ein Bild von meinem Essen posten … darf ich das? Wie der Anwalt immer so schön sagt, es kommt darauf an!

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Auch private Webseitenbetreiber müssen eine Datenschutzerklärung haben (DSGVO)

Nach der neuen DSGVO müssen nunmehr auch private Webseitenbetreiber eine Datenschutzerklärung haben. Bislang galt dies nur für gewerblich tätige oder Freiberufler. Nunmehr muss jeder Website-Betreiber – egal ob nur Urlaubsbilder gepostet oder komplette Tagebücher, Kunstsammlungen oder etwa Fotos von Katzen- oder Pferdebildern hochgeladen werden – auf den Datenschutz hinweisen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Website auch abmahnsicher ist.

Wir haben nunmehr bereits die ersten Abmahnungen von Mandanten erhalten, die völlig verständnislos vor uns saßen und einfach nur einen Blog aus ihrem Leben posten wollten! Aber auch diese benötigen eben eine Datenschutzerklärung; und Unwissenheit schützt hier leider nicht vor einer Abmahnung und damit auch nicht vor einer Zahlung, die regelmäßig rund 800 EUR beträgt!

Wir bieten Ihnen die notwendige Datenschutzerklärung für Privatleute zu einem attraktiven Festpreis an.

Bitte sprechen Sie uns einfach an!

Facebook-Gruppen-Betreiber haften für Verstöße gegen den Datenschutz

Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haften nunmehr alle Betreiber von Facebook-Gruppen – egal ob privat oder gewerblich – für den Verstoß gegen Datenschutz. Bislang konnten diese Betreiber die Haftung auf Facebook abwälzen. Dies geht nunmehr nicht mehr – egal ob der Administrator Einfluss auf den Verstoß gegen den Datenschutz hat oder nicht – und gilt somit auch für Verletzungen durch Facebook selbst!

Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen. Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung auf dem Spezialgebiet Internetrecht.

Die Facebookfallen

Die Facebook-Fallen

Dass bei der Benutzung der Internetplattform Facebook so einiges schief laufen kann, hat bereits die ungewollte Einladung tausender Facebook-User zu dem Geburtstag einer jungen Hamburgerin vor wenigen Monaten.
Doch auch viele rechtliche Fallen lauern bei der Benutzung von Facebook.

1. Die Verwendung von Bildern und Videos

Sofern man in Facebook Bilder hochlädt, sollte man Folgendes beachten: Weiterlesen

Marions Kochbuch – oder die Verwendung fremder Fotos im Internet

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs wurde heute klargestellt, dass der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet dafür haften kann, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen.

Hintergrund war, dass der Anbieter einer kostenfrei abrufbaren Rezeptsammlung unter der Internetadresse www.chefkoch.de verklagt wurde.

Dabei wurden u.a. von den Nutzern Fotos hochgeladen, die von dem Kläger angefertigt und zusammen mit Rezepten kostenlos unter der Internetadresse www.marions-kochbuch.de abgerufen werden konnten. Weiterlesen

Abmahnung Urheberrechtsverletzung Ed Hardy: Amtsgericht Frankfurt am Main weist Klage ab

Das Amtsgericht Frankfurt am Main – Az. 30 C 374/08 – 71 – wies eine Klage auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten wegen Urheberrechtsverletzung hinsichtlich des Labels Ed Hardy ab.

 

Der Beklagte hatte über das Auktionshaus Ebay ein T-Shirt der Marke Ed Hardy angeboten und erhielt daraufhin eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung. Zudem wurde er zur Anerkennung von Schadensersatzansprüchen der Klägerin und der Verpflichtung zur Vernichtung aller Bekleidungsstücke mit Grafiken der Marke „Ed Hardy“ aufgefordert.

 

Die Firma „Hardy Life LLC“ verwertet im Wege der Lizenzvergabe alle geistigen und gewerblichen Schutzrechte hinsichtlich der Marken „Ed Hardy“ und „Don Ed Hardy“ sowie der von Ed Hardy entworfenen Logos und Grafiken. In Bezug auf sämtliche geistige Schöpfungen von Don Ed Hardy war die Klägerin für das Gebiet Deutschland und Österreich die exklusive Sub-/ Lizenznehmerin und von ihrer Lizenzgeberin, der Fa. „Nervous Tattoo Inc.“ dazu ermächtigt, Marken- und Urheberrechtsverletzungen im Geltungsbereich ihrer Lizenz selbständig zu verfolgen und alle sich hieraus ergebenen Ansprüche im eigenen Namen und für eigene Rechnung geltend zu machen

Da der Beklagte die Rechtsverfolgungskosten nicht beglichen hatte, wurde er verklagt.

 

Die Abmahnung war jedoch nicht berechtigt, da die Klägerin der Darlegungslast hinsichtlich des Vorliegens einer Nachahmung eines nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG urheberrechtlich geschützten Werkes, mithin einer Fälschung nicht nachgekommen war. Hierfür war sie jedoch voll darlegungs- und beweisbelastet.

 

„Die allgemeine Behauptung, die Art und Weise der Aufbringung von Strasssteinen weiche von der bei Originalware ab“, reichte dem Gericht nicht aus.

 

Vielmehr hatte die Klägerin nicht dargelegt, „wie die Anordnung bei Originalware auszusehen habe, oder ob eine Verwendung solcher Steine überhaupt nicht stattfinde. Gleiches gilt für die Behauptung, der Schnitt des Shirts weiche von Originalware ab.“

 

Aus dem Foto – so das Gericht – können die qualitative Verarbeitung des streitgegenständlichen Artikels nicht erkennbar sein.

 

Das zeigt, dass es sich durchaus lohnen kann, gegen Abmahnungen vorzugehen.

 

Daher unser Rat: bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben und irgendwelche Schadensersatzansprüche oder Rechtsanwaltskosten anerkennen, sollte lieber ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Sprechen Sie uns an!

Änderung der Widerrufsbelehrung bei Dienstleistungen

Bei reinen Dienstleistern hat sich auch die Widerrufsbelehrung geändert.

 

Sollten Sie eine Dienstleistung erbringen, so ist unbedingt die Widerrufsbelehrung abzuändern, da ansonsten eine Abmahnung drohen kann.

 

Senden Sie uns einfach unverbindlich eine Email. Sollten Sie mit dem Preis einverstanden sein, senden wir das Passwort nach Zahlungseingang unverzüglich zu.

 

Viele Grüße Ihre Kanzlei Dr. Corina Seiter

Geschützt: Änderung der Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen

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Geschützt: Neue Widerrufsbelehrung – Muster –

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