Dr. Corina Seiter über das Posten von Kinderfotos

Was ist beim Posten von Kinderfotos im Internet bzw. den sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram zu beachten? Gibt es hier Probleme bei Trennung und gemeinsamen Sorgerecht?

 

Die Meisten Eltern sind sehr stolz auf ihre Kinder, d.h. sie wollen diese möglichst rund um die Uhr fotografieren und diese Fotos mit der Welt und den Freunden teilen. Daher laden viele Kinderfotos auf Facebook, Instagram oder Snapchat hoch. Hiervon ist grundsätzlich abzuraten, da man nie weiss, wer was mit den Kinderfotos macht und man die Verbreitung von Kinderfotos im Internet nicht mehr stoppen oder kontrollieren kann. Ein großes Problem taucht dann aber auf, wenn man sich vom Kindesvater oder von der Kindesmutter trennt. Haben beide das gemeinsame Sorgerecht, so ist das einseitige Posten oder die Erlaubnis des anderen Sorgerechtsinhabers nicht mehr zulässig. Dieser muss vorher um Erlaubnis gefragt werden und hat im Falle, dass er seine Erlaubnis nicht gegeben hat oder aber widerrufen hat oder aber erst gar nicht gefragt wurde, ein Recht auf Abmahnung und Unterlassung. Dann muss der andere Elternteil eine Unterlassungserklärung abgeben und das Bild sofort löschen. Im Widerholungsfall kann das sogar die Verhängung eines Ordnungsgeldes nach sich ziehen.

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