Corona/Covid-19: Ausschluss des Umgangsrechts zulässig oder unzulässig? 1

Corona/Covid-19: Ausschluss des Umgangsrechts zulässig oder unzulässig?

Corona/Covid-19 hat Einfluss auf alle Lebensbereiche, so auch auf das Familienrecht.

Viele besorgte Mütter und Väter fragen bei uns an, ob ein Umgang in Zeiten von Corona zugelassen werden sollte.

Es gibt zwar noch keine gesicherte Rechtsprechung, wie sich getrennt lebende Eltern in Zeiten von Corona/Covid-19 bei der Regelung des Umgangsrechts verhalten müssen/sollen, allerdings ist in den Allgemeinverfügungen der Umgang mit dem eigenen Kind ausdrücklich zugelassen.

Eine Ausgangssperre oder die Corona-Pandemie bedeuten daher nicht, dass der Umgang sofort ausgesetzt werden muss oder ausgeschlossen werden darf.

Eine Aussetzung des Umgangs während der Corona-Krise ist daher lediglich dann zulässig, wenn eine konkrete Gefahr für das Wohl des Kindes besteht. Wenn also im Haushalt des Vaters oder der Mutter Gründe gegeben sind, warum das Kindeswohl gefährdet sein könnte (z.B. erhöhte Ansteckungsgefahr durch Erkrankung einer Person des Haushaltes mit Corona/Covid-19 oder Kontakt zu nachgewiesenen infizierten Personen oder behördlich angeordnete Quarantäne), kann der Umgang verschoben oder ganz ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Risikoberufe, allerdings auch nur dann, wenn eine konkrete Gefahr bestand. Nur weil die Kindesmutter Krankenschwester oder Altenpflegerin ist, reicht dies nicht für den Ausschluss des Umgangsrechts aus. dann wäre die Nichtherausgabe des Kindes unzulässig.

Hier sind jedoch Flexibilität und Absprachen erforderlich.

Mehr auch in diesem Video:

https://youtu.be/JhnJdMs-_qM

Eine einstweilige Anordnung kann jederzeit durch einen Anwalt bei Gericht gestellt werden, wenn Absprache nicht möglich sind oder eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Mehr zum Umgangsrecht auch hier: https://www.kanzlei-seiter.de/rechtsgebiete/familienrecht/umgangsrecht/

Bei Fragen rund um das Umgangsrecht rufen Sie uns gerne an und schreiben uns eine Email, wir beraten Sie gerne!

 

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Vorsicht vor dem Posten von Essensbildern auf Facebook – Urheberrechtsverletzung!

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Vermieter haftet nicht für Stromverbrauch des Mieters

Nach einem Urteil des VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) haftet der Vermieter nicht für die Stromrechnung der Mieter (Urt. v. 02.07.2014, Az. VIII ZR 316/13). Auch dann nicht, wenn diese keinen schriftlichen Vertrag mit dem Stromanbieter abgeschlossen haben, aber trotzdem Strom sich besorgen (woher auch immer). Somit haften die Mieter alleine.

Vorraussetzungen für den offenen Vollzug 5

Vorraussetzungen für den offenen Vollzug

Grundsätzlich kann jeder, der zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, einen Antrag auf offenen Vollzug stellen. Wird dieser abgelehnt, so kann eine Beschwerde bei der Strafvollstreckungskammer eingereicht werden. Hiergegen ist wiederum ein Rechtsmittel vor dem Oberlandesgericht möglich.

Befindet sich der Insasse noch nicht in Haft, so ist ein Rechtsmittel bei der Generalstaatsanwaltschaft möglich.

 

Zu beachten ist, dass in einigen Bundesländern keine direkte Aufnahme in den offenen Vollzug erfolgt, sodass sich derjenige, der zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, selbst stellen und dann sofort in der JVA den Antrag auf Verlegung in den offenen Vollzug stellen sollte.

 

Es wäre auch möglich, vor Haftantritt einen Antrag auf Gnadengesuch zu stellen.

Ein offener Vollzug wird in der Regel genehmigt, wenn der Inhaftierte einer geregelten Arbeit nachgeht. Allerdings ist zu beachten, dass dieser nicht bei jeder Straftat gewährt wird, und auch nicht bei jeder ausgeurteilten Haftdauer.

 

Sprechen Sie uns einfach an. Wir überprüfen gerne, ob ein Gnadenantrag, eine Haftverschonung oder auch ein offener Vollzug für Sie in Betracht kommt.

 

 

 

 

 

Änderung des BGB für Kaufverträge ab 1.1.2018 6

Änderung des BGB für Kaufverträge ab 1.1.2018

Achtung! Änderungen des BGB ab dem 1.1.2018!

Die nachfolgenden Regelungen greifen für alle Kaufverträge, die ab dem 1.1.2018 geschlossen
wurden.

Ewig wurde um das Thema Nacherfüllung im kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht gestritten. Die epische Streitfrage war seit je her:

„Muss ein Käufer im Wege der Nacherfüllung auch die Kosten des Ein- und Ausbaus der mangelhaften Kaufsache (z.B. bei Fliesen oder Dachziegeln) tragen? Oder fallen diese Kosten dem Verkäufer zu Lasten, der ja die festgestellte oder unbestrittene Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes im Rahmen der Gewährleistung zu beheben hat?

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Versorgungsausgleich kommt erst bei gleichzeitiger Rente beider dem anderen zugute 7

Versorgungsausgleich kommt erst bei gleichzeitiger Rente beider dem anderen zugute

Oft glauben viele, dass derjenige,  der einen Anspruch auf den Versorgungsausgleich hat, diesen bereits an den anderen zahlt, wenn er in Rente geht. Das ist jedoch leider falsch, da erst bei Renteneintritt beider Ex-Eheleute der andere vom Versorgungsausgleich profitiert. Vorher wird das Geld an den Staat bezahlt und auch nicht irgendwo angespart. Bei einer erheblichen Abweichung vom Alter her ist daher die einvernehmliche Regelung (sofern möglich) sinnvoll. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

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Reduzierter Käuferschutz bei Paypal

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in einem Urteil den Paypal-Käuferschutz stark eingeschränkt. Wird der Betrag dem Verkäufer wieder gutgeschrieben, weil (angeblich) ein Fehler vorlag, erlischt rückwirkend die Erfüllung, sodass der Käufer durch den Verkäufer nun auf Zahlung verklagt werden kann. Daher ist beim Kauf von Waren wie etwa über Ebay immer darauf zu achten, wo man kauft (z.B. Bewertungen anschauen, größere Händler wählen etc.).

Achtung bei Erbschaften!

Sollten Sie eine Erbschaft machen und eine Erbschaftssteuererklärung fertigen, so sind Mängel am geerbten Haus keine Nachlassverbindlichkeiten, wenn nicht die Pflicht zur Beseitigung zu Lebzeiten bestand, und können so zu finanziellen Problemen der Erben führen, da diese nicht abgezogen werden. Ggf. mindern Sie nur den Wert des Hauses! Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an!

 

 

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