Achtung bei Erbschaften!

Sollten Sie eine Erbschaft machen und eine Erbschaftssteuererklärung fertigen, so sind Mängel am geerbten Haus keine Nachlassverbindlichkeiten, wenn nicht die Pflicht zur Beseitigung zu Lebzeiten bestand, und können so zu finanziellen Problemen der Erben führen, da diese nicht abgezogen werden. Ggf. mindern Sie nur den Wert des Hauses! Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an!

 

 

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