Vorraussetzungen für den offenen Vollzug 1

Vorraussetzungen für den offenen Vollzug

Grundsätzlich kann jeder, der zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, einen Antrag auf offenen Vollzug stellen. Wird dieser abgelehnt, so kann eine Beschwerde bei der Strafvollstreckungskammer eingereicht werden. Hiergegen ist wiederum ein Rechtsmittel vor dem Oberlandesgericht möglich.

Befindet sich der Insasse noch nicht in Haft, so ist ein Rechtsmittel bei der Generalstaatsanwaltschaft möglich.

 

Zu beachten ist, dass in einigen Bundesländern keine direkte Aufnahme in den offenen Vollzug erfolgt, sodass sich derjenige, der zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, selbst stellen und dann sofort in der JVA den Antrag auf Verlegung in den offenen Vollzug stellen sollte.

 

Es wäre auch möglich, vor Haftantritt einen Antrag auf Gnadengesuch zu stellen.

Ein offener Vollzug wird in der Regel genehmigt, wenn der Inhaftierte einer geregelten Arbeit nachgeht. Allerdings ist zu beachten, dass dieser nicht bei jeder Straftat gewährt wird, und auch nicht bei jeder ausgeurteilten Haftdauer.

 

Sprechen Sie uns einfach an. Wir überprüfen gerne, ob ein Gnadenantrag, eine Haftverschonung oder auch ein offener Vollzug für Sie in Betracht kommt.

 

 

 

 

 

Neue Kronzeugenregelung

Seit dem 1.9.2009 gilt eine neue Kronzeugenregelung.

 

Hierdurch wird eine neue Strafzumessungsregelung getroffen, d.h. dass „bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten beitragen“, eine Milderung oder ein Absehen von der Strafe möglich ist.

 

Bislang galt dies nur in bestimmten Bereichen, z.B. bei Straftaten der Geldwäsche (§261 StGB) oder im Betäubungsmittelbereich (§31 BtmG).

 

Entscheidend ist aber auch bei der neuen Regelung, dass dieser „Bonus“ nur gewährt werden kann, wenn der Täter „wesentlich und vor allem rechtzeitig zur Aufklärung oder Verhinderung einer schweren Tat beiträgt“, so Bundesjustizministerin Zypries.

 

Das Bundesjustizministerium nennt dabei folgende Voraussetzungen, um in den Genuss der Strafmilderung zu kommen:

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Strafverfahren wegen Betruges eingestellt

Gegen die berühmt-berüchtigten Anbieter von Internetseiten, die Gebrüder Schmidtlein, wie hausaufgaben-heute.de, lehrstellen-heute,de, songtexte-heute.de wurde das Strafverfahren wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt eingestellt. Der Verdacht hätte sich nicht erhärtet. 1.500 Strafanzeigen wurden gegen die Betrüger erhoben.

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