Arbeitnehmer muss bei Krankheit nicht in die Firma kommen - egal aus welchem Grund! 2

Arbeitnehmer muss bei Krankheit nicht in die Firma kommen – egal aus welchem Grund!

Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass krankgeschriebene Arbeitnehmer gar nicht auf der Arbeit erscheinen müssen, selbst nicht zum klärenden Gespräch/Personalgespräch. Allerdings kann der Arbeitgeber mit erkrankten Arbeitnehmern bei berechtigtem Interesse in Kontakt treten, auch das hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr entschieden. Die Antwort kann dann schriftlich erfolgen, hierzu muss der Arbeitnehmer nicht in den Betrieb kommen.

Weiterlesen

Vergleich im Kündigungsschutzprozess schließt Sperrzeit aus

Ein gerichtlicher Vergleich, der die Arbeitslosigkeit nicht zu einem früheren Zeitpunkt herbeiführt, löst grundsätzlich keine Sperrzeit aus.

Dem langjährig beschäftigten Kläger wurde von seinem Arbeitgeber außerordentlich mit sozialer Auslauffrist gekündigt. Dagegen erhob er Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht. Im Rechtsstreit wurde ein arbeitsgerichtlicher Vergleich geschlossen, wonach das Arbeitsverhältnis auf die Kündigung des Arbeitgebers endete und dieser sich zur Zahlung einer Abfindung von 95.000 DM netto verpflichtete.

Weiterlesen

Anspruch auf Schmerzensgeld bei Mobbing

Ein Arbeitnehmer, der durch seinen Abteilungsleiter gemobbt wird und deshalb psychisch erkrankt, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Entlassung des „Mobbers“ kann er im Regelfall nicht verlangen.

Weiterlesen

Kassenfehlbestand: Kündigung nur bei eindeutigen Indizien

Fehlt in der Kasse eines Betriebes Geld, so kann einem Mitarbeiter nur dann auf Verdacht gekündigt werden, wenn eindeutige Indizien vorliegen.

Der Kläger wurde von der Arbeitgeberin, einem Waschsalon, als eine Differenz zwischen der Anzahl der ausgegebenen Waschmünzen und den Einnahmen festgestellt wurde, gekündigte. Die Kündigung erfolgte wegen des Verdachts der Unterschlagung fristlos und hilfsweise ordentlich. Der Mitarbeiter trug vor, dass außer ihm noch andere Menschen Zugang zu den Waschmünzen gehabt haben. Auch sie hätten die Münzen nehmen und beispielsweise verschenken können.

Weiterlesen

Nicht korrekte Abrechnung von Spesen reicht nicht für eine Kündigung

Laut Urteil des Landesarbeitsgerichts Hannover (13 Sa 1681/03) reicht eine fahrlässige, nicht korrekte Abrechnung von Spesen zwar für eine Abmahnung, nicht jedoch für eine Kündigung aus.

Ein Werkzeugmechaniker hatte gegen eine Kündigung erfolgreich geklagt mit der Begründung, er habe nicht gewusst, dass er Reisekosten korrekt abrechnen müsse. Dabei sah das Gericht die falsche Spesenabrechnung nur als fahrlässige Pflichtverletzung an, die zunächst einer Abmahnung bedurft hätte, zumal
seine Kollegen und Vorgesetzten geäußert hätten, dass eine geschätzte Abrechnung reichen würde.

Arbeitsrecht

Ein Arbeitnehmer, der durch seinen Abteilungsleiter gemobbt wird und deshalb psychisch erkrankt, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Entlassung des „Mobbers“ kann er im Regelfall nicht verlangen.

In dem vor dem BAG zu entscheidenden Fall wurde ein Neurochirurg vom Chefarzt „gemobbt“ Ein eingeleitetes „Konfliktlösungsverfahren“ blieb erfolglos. Der Kläger war wegen einer psychischen Erkrankung infolge des Mobbings arbeitsunfähig.
Der Kläger verlangt, dass die Beklagte das Anstellungsverhältnis mit dem Chefarzt beendet, hilfsweise, dass sie ihm einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz anbietet, an dem er Weisungen des Chefarztes der Neurochirurgie nicht unterliegt. Außerdem verlangt er Schmerzensgeld. Er meint, die Beklagte hafte dafür, dass der Chefarzt sein Persönlichkeitsrecht verletzt habe. Weiterlesen