Arbeitnehmer muss bei Krankheit nicht in die Firma kommen – egal aus welchem Grund!
Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass krankgeschriebene Arbeitnehmer gar nicht auf der Arbeit erscheinen müssen, selbst nicht zum klärenden Gespräch/Personalgespräch. Allerdings kann der Arbeitgeber mit erkrankten Arbeitnehmern bei berechtigtem Interesse in Kontakt treten, auch das hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr entschieden. Die Antwort kann dann schriftlich erfolgen, hierzu muss der Arbeitnehmer nicht in den Betrieb kommen.