Begrenzung der Zeit des Versorgungsausgleichs vertraglich möglich 4

Begrenzung der Zeit des Versorgungsausgleichs vertraglich möglich

Laut Urteil des brandenburgischen OLG (17.11.2016) kann vertraglich das Ehezeitende für den Versorgungsausgleich vorverlegt werden, indem der Versorgungsausgleich für einen bestimmten Zeitraum begrenzt wird – nicht geht „wir regeln den Versorgungsausgleich nur bis zum Ende der Trennung“ oder „wir regeln das nur für die Trennungszeit“  – also ein ganz aktueller Hinweis an alle, die sich einig sind bei der Scheidung und eine sehr lange Trennungszeit hinter sich haben.

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