Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)

Das Gesetz vom 7.12.2006 ist im Bundesgesetzblatt vom 12.12.2006 verkündet worden (siehe www.bundesgesetzblatt.de) und am 13.12.2006 in Kraft getreten. Es ergeben sich hierdurch neue Regelungen für Ausschüttungen, Unternehmensumwandlungen und die Liquidation von Unternehmen, u. a.:

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Erbschafts-/Schenkungssteuerreform – Dringender Handlungsbedarf für Vermögensübertragungen

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.01.2007 lässt sich das Vermögen noch auf der Grundlage des bisherigen – oft günstigeren – Rechts übertragen.

Jedoch ist hier Eile geboten. Denn das alte Recht ist nur noch bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber anwendbar. Spätestens ab Verkündung des neuen Rechts werden sowohl Schenkungen als auch Übertragungen im Erbfall zumeist erheblich teurer. Nach neuem Recht müssen dabei alle Vermögensgegenstände mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert) bewertet werden. Nach altem Recht werden dagegen Vermögensübertragungen, insbesondere von bebauten Grundstücken, Anteilen an Personengesellschaften sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften, zu deutlich geringeren Wertansätzen der Besteuerung unterworfen.

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Beschränkung des Studienkostenabzugs verfassungswidrig?

Dem BFH ist zur Entscheidung vorgelegt, ob die seit 2004 gültige Abzugsbeschränkung für Kosten des Erststudiums und der ersten Ausbildung gegen das Grundgesetz verstößt. Kosten hierfür sind seitdem nur noch als Sonderausgaben bis höchstens 4.000 Euro abziehbar. Für viele Steuerzahler ein großer Nachteil, da Sonderausgaben nicht zu einem Verlust führen dürfen und sich die Aufwendungen bei den meisten Betroffenen (sofern diese keine eigenen Einkünfte haben) deshalb steuerlich nicht auswirken.

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Änderung des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes – Steuerliche Erleichterungen der Unternehmensnachfolge

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge vorgelegt.

Hierzu erklärt das BMF:

Die Neuregelung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmensnachfolge soll jene Unternehmen stärken, die ihrer arbeitsmarktpolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung langfristig nachkommen, und gegenüber dem bisherigen Recht zielgenauer wirken sowie missbräuchliche steuerliche Gestaltungen und Mitnahmeeffekte verhindern.

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Pflichtangaben in Rechnungen

Ausstellung einer Rechnung

Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.

Eine Rechnung kann dabei aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die geforderten Angaben insgesamt ergeben. In einem dieser Dokumente sind das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag jeweils zusammengefasst anzugeben und alle anderen Dokumente zu bezeichnen, aus denen sich die übrigen Pflichtangaben ergeben. Die Angaben müssen jedoch leicht und eindeutig nachprüfbar sein.

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Ausweitung der Pflicht zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen

Indem der Gesetzgeber das System der Handelsregisterführung auf elektronischen Betrieb umgestellt hat, sind damit einhergehend auch die Regelungen zur Offenlegung von Jahresabschlüssen reformiert worden.

Demnach können Unterlagen zukünftig nur noch auf elektronischem Wege beim Handelsregister eingereicht werden. Die Pflicht zur notariellen Beglaubigung bzw. Beurkundung bleibt jedoch erhalten. Für die Unternehmen ändert sich daher insoweit nicht viel.

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