Änderung des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes – Steuerliche Erleichterungen der Unternehmensnachfolge

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge vorgelegt.

Hierzu erklärt das BMF:

Die Neuregelung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmensnachfolge soll jene Unternehmen stärken, die ihrer arbeitsmarktpolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung langfristig nachkommen, und gegenüber dem bisherigen Recht zielgenauer wirken sowie missbräuchliche steuerliche Gestaltungen und Mitnahmeeffekte verhindern.

Hierzu soll bereits ab 1. Januar 2007 die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren zinslos gestundet werden. Für jedes Jahr der Betriebsfortführung wird ein Zehntel davon erlassen. Durch die Schaffung einer neuen Freigrenze für Betriebsvermögen in Höhe von 100.000 Euro wird zugleich sichergestellt, dass eine Vielzahl von kleinen Unternehmen nicht mit Steuern belastet wird.

Entscheidendes Kriterium für die Stundung bzw. den Erlass der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist jedoch, dass der Betrieb in einem vergleichbaren Umfang über zehn Jahre fortgeführt wird. Im Kern müssen damit auch die Arbeitsplätze des übertragenen Betriebs erhalten bleiben. Die Betriebsfortführung wird dabei jeweils nach dem Gesamtbild der betrieblichen Verhältnisse beurteilt. Die Fortführungsklausel ist dabei an entsprechende Formulierungen aus dem Umwandlungssteuerrecht angelehnt. Hierdurch erhalten Unternehmensnachfolger den notwendigen Spielraum für betriebswirtschaftlich notwendige Entscheidungen.

Die neuen Begünstigungen sollen nicht nur für inländisches Vermögen gelten, sondern auch für begünstigtes Vermögen in den übrigen EU-Mitgliedstaaten und in den Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes.

Jedoch wird die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des BFH zur Erbschaftsteuer im laufenden Gesetzgebungsverfahren gegebenenfalls zu berücksichtigen sein.

Der Entwurf sieht in der vollen Jahreswirkung eine Entlastung bei der Erbschaftsteuer in Höhe von 450 Mio. Euro pro Jahr vor.

Die geänderten Vorschriften gelten für Besteuerungszeitpunkte nach Verkündung dieses Gesetzes. Auf Antrag des Steuerpflichtigen sind die neuen Vorschriften über die Stundung und das Erlöschen der Steuer auf begünstigtes Vermögen bereits ab dem 1. Januar 2007 anwendbar.

(Quelle: BMF)

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