Steuerberatung
Steuerrechtsschutz
Wir wahren Ihre Interessen gegenüber:
Finanzämtern:
- im Einspruchsverfahren
- im Beschwerdeverfahren
- im Steuerstrafverfahren
- bei Selbstanzeigen
Finanzgerichten:
- im Aussetzungsverfahren
- im Anordnungsverfahren
- im Klageverfahren
Dazu gehört auch, dass unsere Mandanten bei berechtigten Steueranliegen vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof von uns vertreten werden. Wir sorgen dafür, dass der Mandant auch im Steuerstrafverfahren nicht alleine bleibt, leisten Hilfe bei Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes und sorgen für die Prüfung und Durchsetzung von Steuererlassanträgen.
Der Mandant kann dabei von unserer langjährigen Erfahrung profitieren, die wir durch zahlreiche Verfahren vor den Finanzbehörden im Ertragssteuerrecht, Umsatzsteuerrecht und Haftungsrecht, aber v. a. auch als Rechtsbeistand in Steuerstrafverfahren gegenüber Buß- und Strafsachenstellen gesammelt haben.
Natürlich nutzen wir hierbei die enge Kooperation mit unseren steuerrechtlich kompetenten Rechtsanwälten.
Prüfen Sie unser Leistungsangebot und nehmen Sie bei Bedarf mit uns Kontakt auf.
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Montag, Dienstag, Donnerstag:
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Mittwoch, Freitag:
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Dr. Seiter & Partner – Rechtsanwalt und Steuerberater aus Delmenhorst/Oldenburg
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