Steuerberatung
Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsprüfung
Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsprüfung
Wenn auch Sie ein Schreiben Ihrer Hausbank erhalten haben, in dem Sie gebeten werden, künftig Jahresabschlüsse mit Erstellungsbericht und so genannter Plausibilitätsprüfung vorzulegen, so wirft dieses Fragen auf, die nachstehend beantwortet werden sollen:
Weshalb verlangen Banken diese zusätzlichen Unterlagen?
Banken müssen ihre Kunden einer detaillierten Risikobewertung unterziehen (sog. Rating), die wiederum die individuelle Preisbildung beeinflusst. Zudem sind bestimmte Kreditnehmer nach dem Kreditwesengesetz zur Offenlegung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet. Die angeforderten Unterlagen dienen diesen Zwecken.
Was leistet ein Erstellungsbericht?
Der Erstellungsbericht informiert über Art, Umfang und Ergebnis der durchgeführten Abschlussarbeiten. Er trifft Aussagen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und enthält Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung sowie Erläuterungen zu den wesentlichen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
Was ist mit Prüfung der Plausibilität gemeint?
Die Prüfung der Plausibilität erfordert die Analyse der erteilten Auskünfte und der vorgelegten Unterlagen durch den Steuerberater auf deren Schlüssigkeit. Je nach Intensität wird zwischen Plausibilitätsprüfung ohne und mit umfassenden Prüfungshandlungen unterschieden. Die bestehenden Haftungsrisiken zwingen Steuerberater hier zu besonderer Sorgfalt und Erfüllung entsprechender Dokumentationspflichten.
Wie wird die Plausibilität geprüft?
Bei der einfachen Plausibilitätsprüfung sind bis zu 64 Prüfungsmaßnahmen vorgesehen. Beispielsweise sind die Methoden festzustellen, nach denen die Inventur durchgeführt wurde. Selbstverständlich werden nur die Prüfungsmaßnahmen durchgeführt, die von Interesse sind. Die Plausibilitätsprüfung mit umfassenden Prüfungshandlungen kommt in Art und Umfang einer handelsrechtlichen Pflichtprüfung gleich.
Ist ein Erstellungsbericht / eine Plausibilitätsprüfung im Einzelfalle notwendig?
Eine generelle Aussage ist hier nicht möglich. Um Kosten zu sparen, sollte der Umfang gewählt werden, der von Ihrem Kreditinstitut angefordert wird. Bei kleineren Kreditengagements wird von den Banken auch ein unterschriebener Jahresabschluss ohne Plausibilitätsprüfung akzeptiert. Wenn Sie es wünschen, nehmen wir zur Klärung der Frage Kontakt mit Ihrem Kundenbetreuer auf.
Prüfen Sie unser Leistungsangebot und nehmen Sie bei Bedarf mit uns Kontakt auf.
Rechtsgebiete
Unser Kanzlei-Team
Unsere Bürozeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag:
8:30 – 13:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch, Freitag:
8:30 – 14:00 Uhr
weitere Links
Unsere Leistungen
Unsere Kanzlei in Delmenhorst
Dr. Seiter & Partner – Rechtsanwalt und Steuerberater aus Delmenhorst/Oldenburg
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Telefon 0 42 21 – 98 39 45
Telefax 0 42 21 – 98 39 46
E-Mail: info@kanzlei-seiter.de
Aus unserem Blog
Corona/Covid-19: Ausschluss des Umgangsrechts zulässig oder unzulässig?30. März 2020 - 1:34
Wie erbe ich steuerfrei das Familienheim?30. Januar 2020 - 13:11 Vorsicht vor dem Posten von Essensbildern auf Facebook – Urheberrechtsverletzung!24. November 2018 - 15:37 Wechselmodell – eine Alternative zum Umgangsrecht?22. November 2018 - 15:40 Vermieter haftet nicht für Stromverbrauch des Mieters27. Juni 2018 - 22:44