Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Das Themenfeld des Arbeitsrechts ist umfassend und stellt kleine und auch mittlere Unternehmen vor viele Herausforderungen. Es gilt einwandfreie Arbeitsverträge auszuarbeiten, sich mit Kündigungen und Aufhebungsverträgen zu befassen oder Arrangements mit dem Betriebsrat zu treffen. Oft bleibt die eigentliche Arbeit auf der Strecke, wenn zu viel Zeit in diese Bereiche investiert wird.
Als Arbeitgeber haben Sie zusätzlich zu Ihren Pflichten auch umfassende Rechte gegenüber Ihren Arbeitnehmern. Diese Rechte gilt es, im notwendigen Bedarfsfall auch vor dem Arbeitsgericht zu sichern und durchzusetzen. Hierfür stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner, mit Blick über den Tellerrand aber auch auf das Wesentliche, mit Rat und Tat zur Seite.
Gewinnen Sie z.B. Fachkräfte für Ihr Unternehmen und sorgen Sie mit unserer Hilfe von Beginn an für professionelle und eindeutige Verträge. So beugen Sie Konflikten frühzeitig vor und können sich auf sich und Ihr Unternehmen fokussieren.
Der Streit ist oft schon vor dem Streit entschieden! Wir beraten Sie deshalb über die optimale und sichere Ausgestaltung neuer Arbeitsverträge.
Mit unserer Kanzlei stehen wir Ihnen bei allen wichtigen Fragen, die das Arbeitsrecht mit sich bringt, kompetent zur Seite. Im Einzelnen helfen wir Ihnen als Arbeitgeber mit unseren Fachanwälten in folgenden Bereichen:
Als Arbeitgeber stehen Ihnen – von Mitarbeitergesprächen über Ermahnungen bis hin zu Abmahnungen – vielfältige Führungs-, Sanktions- und Belohnungsmittel zur Verfügung. Nutzen Sie diese Mechanismen und lassen Sie sich von uns als Fachanwälte für Arbeitsrecht über Ihre Möglichkeiten und die notwendigen Schritte beraten. Arbeitsgerichtsprozesse lassen sich so vermeiden, und das Prozessrisiko wird nahezu auf null gesetzt.
Das Arbeitsrecht ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl individueller Entscheidungen. Nicht jeder Richter entscheidet gleich und es existieren zahlreiche Möglichkeiten, einen Arbeitsvertrag zu gestalten. Wer ein Unternehmen führt, weiß, wie schwierig es als Arbeitgeber sein kann, einen rechtssicheren und wasserdichten Vertrag abzuschließen.
Es gibt zwar Muster, an denen Sie sich als Arbeitgeber orientieren können, doch die individuellen Besonderheiten Ihres Unternehmens und der zu besetzenden Stelle bleiben dabei außen vor.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Gestaltung von rechtssicheren Arbeitsverträgen. Gerne führen wir auch eine Überprüfung bestehender Verträge durch, um sicherzustellen, dass diese später keine Probleme aufwerfen. Sollte es einmal zu einer prozessualen Auseinandersetzung kommen, ist Ihre Rechtsposition durch die Ausschöpfung der außergerichtlichen und vertraglichen Mittel entschieden gestärkt.
Eine Beendigung von Arbeitsverhältnissen lässt sich durch eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung oder aber durch Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung beenden. Die arbeitgeberseitige Kündigung wird durch allgemeine und besondere Kündigungsschutzvorschriften berechtigterweise erschwert.
Neben der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jedoch die sozialgerechtfertigte Kündigung aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen grundsätzlich zulässig. Die notwendigen Voraussetzungen werden erörtert und überprüft, dabei wachen wir über die bei Ausspruch der jeweiligen Kündigung einzuhaltenden Verfahrens-, Verhaltens-, Frist- und Formvorschriften. So lassen sich langwierige Arbeitsgerichtsprozesse gewinnen oder aber, was noch besser ist, von vornherein vermeiden.
Durch den Abschluss von Arbeitsverträgen, angepasst an Reformen und aktuelle Rechtsprechung, lassen sich Auseinandersetzungen im Arbeitsverhältnis größtenteils weit im Vorfeld vermeiden. Die mit jeder Neueinstellung von Arbeitnehmern einhergehenden wirtschaftlichen Risiken werden frühzeitig kalkulierbar und gegebenenfalls kanalisiert.
Für den Betriebsrat gelten zahlreiche Sonderregeln. Geht es um die Kündigung eines Mitglieds des Betriebsrats, wird es besonders schwierig. Doch auch bei alltäglichen Unternehmensentscheidungen mischt sich der Betriebsrat gerne ein.
Generell kann die Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Arbeitgeber und Ihrem Betriebsrat sehr positiv verlaufen. Im Laufe der Zeit kommt es jedoch an verschiedenen Stellen oft zu Spannungen. Hier hilft vielfach ein Rechtsanwalt als Mittelsmann, um die verhärteten Fronten zu klären und die Parteien wieder an einen Tisch zu bringen.
Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Betriebsrat, stört das auf Dauer das Betriebsklima. Da keinen der beiden Seiten ist damit geholfen ist, sollten schnellst möglichst Lösungswege erzielt werden. Gemeinsam lassen sich weitreichende Entscheidungen treffen oder auch Kündigungen rechtfertigen. Lassen Sie es nicht zu Spannungen kommen und gehen Sie Probleme frühzeitig an.
Eine Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat macht Sinn solange Sie sich Ihrer Rechte und Pflichten bewusst sind! Unnötige Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden.
Wir zeigen Ihnen auf, welche tarifvertraglichen Vereinbarungen für Sie bindend sind und wie Sie sich aus einer leidigen Tarifbindung lösen können.
So können Sie sich auf das Fortkommen Ihres Unternehmens konzentrieren, ohne sich mit innerbetrieblichen Streitigkeiten aufzuhalten.
Haben Sie weitere Fragen rund ums Arbeitsrecht, können Sie unsere Kanzlei in Delmenhorst selbstverständlich jederzeit kontaktieren. Vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin um die Details einer möglichen Zusammenarbeit zu besprechen.
Da in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ein schnelles Handeln erforderlich ist, wird nach einer kurzen Schilderung des Sachverhalts schnellstmöglich und ohne lange Wartezeiten ein Beratungsgespräch terminiert. Ein erstes auch oftmals beruhigendes Gespräch kann natürlich auch telefonisch erfolgen.
Wir rufen Sie auch gerne zurück. Schicken Sie Ihre Kontaktdaten und eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens per E-Mail an info@kanzlei-seiter.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Besonders bei Arbeitnehmern können sich arbeitsrechtliche Konflikte schnell zu einem existentiellen Problem entwickeln. Dadurch fühlen sich Arbeitnehmer bei einem Konflikt mit dem Arbeitgeber oftmals in der unterlegenen Position.
Unsere Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei Dr. Seiter & Partner aus Delmenhorst stehen Ihnen als Arbeitnehmer oder Betriebsrat in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts zur Seite.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, die auch aus der Vertretung der rechtlichen Interessen von Arbeitgebern resultiert, können wir die Sichtweisen Ihres Arbeitgebers gut nachvollziehen, antizipieren und entsprechend in der Vertretung Ihrer Interessen berücksichtigen.
In der Regel verfolgen sowohl Arbeitnehmer als auch die Arbeitgebervertretung die Herbeiführung von kurzfristigen, außergerichtlichen Lösungen.
Dabei können Sie von uns das nötige „Fingerspitzengefühl“ also auch ggf. einen sensiblen Umgang erwarten. Sollte eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen erforderlich sein, vertreten wir Sie zielorientiert, kompetent und engagiert.
Um die rechtliche Situation ausführlich zu bewerten und mit Ihnen in Ruhe eine entsprechende Strategie zu erörtern sollten Sie keine wertvolle Zeit verstreichen lassen und möglichst schnell den Kontakt zu uns aufnehmen. Besonders im Arbeitsrecht muss die Wahrung von Fristen für zum Beispiel gerichtliche Verfahren, berücksichtigt werden.
Um keine unnötigen Risiken aufkommen zu lassen, sollte eine Beratung in unserem Hause unmittelbar nach erhalt der Kündigung, bei Verzug der Lohnzahlung oder nach einer Abmahnung, egal ob schriftlich oder mündlich erteilt, erfolgen.
Alphabetisch geordnet finden Sie unter den Schlagwörtern die am häufigsten gesuchten Begriffe zum Arbeitsrecht.
Ist ein Beschäftigungsverhältnis beendet, stellt sich bei vielen Arbeitnehmern die Frage nach der Abfindung bzw. der Abfindungshöhe. Viele Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber gehen von einem „selbstverständlichen“ Rechtsanspruch auf den Erhalt einer Abfindung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus. Dem ist aber nicht so.
Abfindungen sind zwar außerordentliche Zahlungen, die Arbeitnehmer als Entschädigungsleistung bei Verlust des Arbeitsplatzes erhalten. Dieser Leistungsanspruch entsteht aber nur unter gewissen Voraussetzungen wie z.B. eine diesbezügliche Reglung im Tarif- oder Arbeitsvertrag, bei einer betriebsbedingten Kündigung oder bei einvernehmlichen Einigungen (Aufhebungsverträge).
Uns ist bewusst, dass es bei Prüfung und gegebenenfalls einer Geltendmachung ihrer Abfindungen um hohe und auch existenzielle Summen gehen kann. Mit dieser Priorität behandeln wir Ihre Angelegenheit. Wir freuen uns darauf Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch eine kompetente Einschätzung sowie die weitere Vorgehensweise zu erörtern.
Nutzen sie zur Kontaktaufnahme unser Kontaktformular, oder senden Sie uns eine E-Mail an info@drseiter.de Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch kontaktieren.
Sie haben eine Abmahnung durch Ihren Arbeitgeber erhalten?
Eine Abmahnung setzt ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers voraus. Sie kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Dabei muss eine Abmahnung bestimmten Voraussetzungen entsprechen, damit sie wirksam ist.
Eine Abmahnung ist eine individualrechtliche Erklärung des Arbeitgebers und hat den Zweck der Warn- und Ankündigungsfunktion. Außerdem dient sie auch als Dokumentation für den Arbeitgeber um die Unzumutbarkeit der Beschäftigung im Fall einer Kündigung nachzuweisen.
Daher ist eine Abmahnung oftmals der erste Schritt zur außerordentlichen oder ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses und sollte mit entsprechender Aufmerksamkeit behandelt werden. Besonders bei langjährigen Beschäftigungsverhältnissen birgt das für Arbeitnehmer die Gefahr zum Beispiel Abfindungsansprüche zu verlieren.
Eine weitere Gefahr für den Arbeitnehmer besteht bei Arbeitslosigkeit die Errichtung einer Sperrzeit für Sozialleistungen, wenn eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen worden ist.
Als Arbeitnehmer können Sie mit unterschiedlichen Vorgehensweisen auf die Abmahnung reagieren.
Als erfahrene Rechtsanwälte zum Thema Arbeitsrecht informieren wir Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertreten auf Wunsch die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Ihrem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.
Für die Erstberatung benötigen wir die zu prüfende Abmahnung, ggf. früher ausgesprochenen Abmahnungen, Ihren Arbeitsvertag und weitere für die Abmahnung relevante Unterlagen. Gerne können Sie uns diese vorab zusenden.
Ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist die Grundlage der Zusammenarbeit. Eine Überprüfung auf eventuelle Fallstricke oder die Aufklärung der Bedeutung von Klauseln im Arbeitsvertrag können sehr wichtig sein und sie vor Nachteilen auch zu späteren Zeitpunkten schützen. Wir überprüfen Ihren Arbeitsvertrag und erörtern Ihnen ggf. die problematischen Stellen persönlich.
Wie schnell ein Arbeitsvertrag gekündigt werden kann, ist von vielen Faktoren wie die Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen oder dem Kündigungsgrund abhängig. Jede Kündigung ist jedoch einzelfallbezogen und bedarf einer genauen Überprüfung.
Es gibt unterschiedliche Kündigungsformen
Wir, die Anwälte der Kanzlei Dr. Seiter & Partner aus Delmenhorst, handeln unverzüglich, wenn Sie beispielsweise eine außerordentliche fristlose Kündigung erhalten haben oder aussprechen wollen. In diesem Fall erhalten Sie umgehend einen Termin bei einem unserer Spezialisten für Arbeitsrecht um in Eilfällen möglichst noch am gleichen Tag eine Kündigungsschutzklage einzureichen oder eben den Erfolg jener zu vermeiden.
Wir helfen Ihnen auch bei Fragen und Angelegenheiten von arbeitsentgeltlichen Forderungen und Vergütungen. Darunter fallen Vergütungsformen wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Zulagen, Tantiemen, Sachleistungen bzw. Sachbezüge, 13. Monatsgehalt etc.
Selbstverständlich vertreten wir auch Ihre Rechte zu offenen Lohn- und Gehaltsforderungen, nicht oder verspätet gezahlten Vergütungsansprüchen oder bei falsch der falschen Zusammensetzung des Lohnes.
Da in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ein schnelles Handeln erforderlich ist, wird nach einer kurzen Schilderung des Sachverhalts schnellstmöglich und ohne lange Wartezeiten ein Beratungsgespräch terminiert. Ein erstes auch oftmals beruhigendes Gespräch kann natürlich auch telefonisch erfolgen.
Wir rufen Sie auch gerne zurück. Schicken Sie Ihre Kontaktdaten und eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens per E-Mail an info@kanzlei-seiter.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Montag, Dienstag, Donnerstag:
8:30 – 13:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch, Freitag:
8:30 – 14:00 Uhr
Dr. Seiter & Partner – Rechtsanwalt und Steuerberater aus Delmenhorst/Oldenburg
Stedinger Str. 39a
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Telefon 0 42 21 – 98 39 45
Telefax 0 42 21 – 98 39 46
E-Mail: info@kanzlei-seiter.de
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