Was ist ein Sachmangel?

Waren sind stets frei von Sachmängeln zu übergeben, d.h. gem. §434 ab. 1 BGB, dass eine Sache bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.
Sollte keine Beschaffenheit vereinbart worden sein, so ist sie gem. Abs. 1 Nr. 1 frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst nach Nr. 2 wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
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Reifenkauf

Beim Reifenkauf muss der Käufer auf das Alter des Reifens achten

Laut eines Urteils des Amtsgerichts Krefeld (82 C 460/02) dürfen selbst Pneus ohne besondere Kennzeichnung als Neureifen verkauft werden, wenn sie 5 Jahre gelagert wurden.

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Privatverkauf: Gewährleistungsausschluss

Verkauft ein Anbieter privat (Achtung: wer nachhaltig über etwa 1 Jahr lang auch nur ausschließlich private Sachen
verkauft, kann bereits gewerblich tätig sein)
etwas, so muss er folgendes beachten:

  • die Sache möglichst genau mit allen Fehlern beschreiben
  • die Gewährleistung ausschließen

Gewerbliche Tätigkeiten

Jede auf Dauer angelegte wirtschaftliche Betätigung ist eine gewerbliche Tätigkeit

Laut einem Beschluss des OLG Frankfurt (Az.: 6 W 27/07) ist „jede auf Dauer angelegte wirtschaftliche Betätigung“, unabhängig davon, ob die Sachen ausschließlich aus dem Privatvermögen stammen oder zum Verkauf erworben wurden eine gewerbliche Tätigkeit.

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