Reifenkauf

Beim Reifenkauf muss der Käufer auf das Alter des Reifens achten

Laut eines Urteils des Amtsgerichts Krefeld (82 C 460/02) dürfen selbst Pneus ohne besondere Kennzeichnung als Neureifen verkauft werden, wenn sie 5 Jahre gelagert wurden.

Dies ist vor allem bei der Verwendung bestimmter Anhängertypen zu beachten, da dort Reifen häufig nicht älter als 6 Jahre sein dürfen. Reifen, die 5 Jahre gelagert wurden, wären danach somit nach Erwerb nur noch 1 Jahr verwendbar!

Das Produktionsdatum lässt sich aus der DOT-Nummer erkennen, z. B. 25/07 ist in der 25. Woche des Jahres 2007 hergestellt worden.