Vermieter haftet nicht für Stromverbrauch des Mieters

Nach einem Urteil des VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) haftet der Vermieter nicht für die Stromrechnung der Mieter (Urt. v. 02.07.2014, Az. VIII ZR 316/13). Auch dann nicht, wenn diese keinen schriftlichen Vertrag mit dem Stromanbieter abgeschlossen haben, aber trotzdem Strom sich besorgen (woher auch immer). Somit haften die Mieter alleine.

Vorraussetzungen für den offenen Vollzug

Grundsätzlich kann jeder, der zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, einen Antrag auf offenen Vollzug stellen. Wird dieser abgelehnt, so kann eine Beschwerde bei der Strafvollstreckungskammer eingereicht werden. Hiergegen ist wiederum ein Rechtsmittel vor dem Oberlandesgericht möglich.

Befindet sich der Insasse noch nicht in Haft, so ist ein Rechtsmittel bei der Generalstaatsanwaltschaft möglich.

 

Zu beachten ist, dass in einigen Bundesländern keine direkte Aufnahme in den offenen Vollzug erfolgt, sodass sich derjenige, der zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, selbst stellen und dann sofort in der JVA den Antrag auf Verlegung in den offenen Vollzug stellen sollte.

 

Es wäre auch möglich, vor Haftantritt einen Antrag auf Gnadengesuch zu stellen.

Ein offener Vollzug wird in der Regel genehmigt, wenn der Inhaftierte einer geregelten Arbeit nachgeht. Allerdings ist zu beachten, dass dieser nicht bei jeder Straftat gewährt wird, und auch nicht bei jeder ausgeurteilten Haftdauer.

 

Sprechen Sie uns einfach an. Wir überprüfen gerne, ob ein Gnadenantrag, eine Haftverschonung oder auch ein offener Vollzug für Sie in Betracht kommt.

 

 

 

 

 

Gemeinsames Sorgerecht auch bei Kommunikationsproblemen

Nicht verheiratete Väter haben nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Bislang wurde ihnen dies einfach verwehrt, indem die Kindesmutter einfach behauptet hat, man habe Kommunikationsprobleme. Dies funktioniert nun nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg  (13 UF 50/15) nicht mehr.

Somit besteht ab sofort die Möglichkeit, nunmehr auch das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen, wenn noch Schwierigkeiten in der Kommunikation bestehen.

Auch private Webseitenbetreiber müssen eine Datenschutzerklärung haben (DSGVO)

Nach der neuen DSGVO müssen nunmehr auch private Webseitenbetreiber eine Datenschutzerklärung haben. Bislang galt dies nur für gewerblich tätige oder Freiberufler. Nunmehr muss jeder Website-Betreiber – egal ob nur Urlaubsbilder gepostet oder komplette Tagebücher, Kunstsammlungen oder etwa Fotos von Katzen- oder Pferdebildern hochgeladen werden – auf den Datenschutz hinweisen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Website auch abmahnsicher ist.

Wir haben nunmehr bereits die ersten Abmahnungen von Mandanten erhalten, die völlig verständnislos vor uns saßen und einfach nur einen Blog aus ihrem Leben posten wollten! Aber auch diese benötigen eben eine Datenschutzerklärung; und Unwissenheit schützt hier leider nicht vor einer Abmahnung und damit auch nicht vor einer Zahlung, die regelmäßig rund 800 EUR beträgt!

Wir bieten Ihnen die notwendige Datenschutzerklärung für Privatleute zu einem attraktiven Festpreis an.

Bitte sprechen Sie uns einfach an!

Facebook-Gruppen-Betreiber haften für Verstöße gegen den Datenschutz

Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haften nunmehr alle Betreiber von Facebook-Gruppen – egal ob privat oder gewerblich – für den Verstoß gegen Datenschutz. Bislang konnten diese Betreiber die Haftung auf Facebook abwälzen. Dies geht nunmehr nicht mehr – egal ob der Administrator Einfluss auf den Verstoß gegen den Datenschutz hat oder nicht – und gilt somit auch für Verletzungen durch Facebook selbst!

Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen. Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung auf dem Spezialgebiet Internetrecht.