Gemeinsames Sorgerecht auch bei Kommunikationsproblemen
Nicht verheiratete Väter haben nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Bislang wurde ihnen dies einfach verwehrt, indem die Kindesmutter einfach behauptet hat, man habe Kommunikationsprobleme. Dies funktioniert nun nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (13 UF 50/15) nicht mehr.
Somit besteht ab sofort die Möglichkeit, nunmehr auch das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen, wenn noch Schwierigkeiten in der Kommunikation bestehen.