Auch private Webseitenbetreiber müssen eine Datenschutzerklärung haben (DSGVO)
Nach der neuen DSGVO müssen nunmehr auch private Webseitenbetreiber eine Datenschutzerklärung haben. Bislang galt dies nur für gewerblich tätige oder Freiberufler. Nunmehr muss jeder Website-Betreiber – egal ob nur Urlaubsbilder gepostet oder komplette Tagebücher, Kunstsammlungen oder etwa Fotos von Katzen- oder Pferdebildern hochgeladen werden – auf den Datenschutz hinweisen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Website auch abmahnsicher ist.
Wir haben nunmehr bereits die ersten Abmahnungen von Mandanten erhalten, die völlig verständnislos vor uns saßen und einfach nur einen Blog aus ihrem Leben posten wollten! Aber auch diese benötigen eben eine Datenschutzerklärung; und Unwissenheit schützt hier leider nicht vor einer Abmahnung und damit auch nicht vor einer Zahlung, die regelmäßig rund 800 EUR beträgt!
Wir bieten Ihnen die notwendige Datenschutzerklärung für Privatleute zu einem attraktiven Festpreis an.
Bitte sprechen Sie uns einfach an!