Privatverkauf: Gewährleistungsausschluss

Verkauft ein Anbieter privat (Achtung: wer nachhaltig über etwa 1 Jahr lang auch nur ausschließlich private Sachen
verkauft, kann bereits gewerblich tätig sein)
etwas, so muss er folgendes beachten:

  • die Sache möglichst genau mit allen Fehlern beschreiben
  • die Gewährleistung ausschließen