Privatverkauf: Gewährleistungsausschluss
Verkauft ein Anbieter privat (Achtung: wer nachhaltig über etwa 1 Jahr lang auch nur ausschließlich private Sachen
verkauft, kann bereits gewerblich tätig sein) etwas, so muss er folgendes beachten:
- die Sache möglichst genau mit allen Fehlern beschreiben
- die Gewährleistung ausschließen