Raubkopien

Darf eine gekaufte CD kopiert werden?

Dies ist nur zulässig, wenn die CD legal erworben wurde und die Kopie ausschließlich zum privaten Gebrauch, also zur Sicherung der Daten, angefertigt wurde. Allerdings darf nicht der Kopierschutz umgangen werden. Dann ist das Kopieren verboten.

Unter privatem Gebrauch versteht man z.B. eine Kopie für das Auto, die Zweitwohnung oder den Mitgebrauch von Familienagehörigen. Jedoch nicht das Verschenken.
Zudem sind nur wenige Kopien zulässig.

Was kann dann passieren?

Der Interpret sowie der Komponist haben die Rechte an der CD, zumeist vertritt die Autorenrecht der Verlag. Die Rechte bestehen bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass bearbeitete Versionen wiederum (z.B. bei Beethoven) die Sachlage verändern, da somit die Frist erst 70 Jahre nach dem Tod des Bearbeiters zu Laufen beginnt.

Gilt dies alles auch für das Internet?

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Daher gelten auch hier die obigen Grundsätze.

Daher sollte nur auf den legalen Seiten Musik downgeloaded werden.

Gilt dies auch für Klingeltöne?

Prinzipiell unterliegen auch Klingeltöne dem Urheberrecht, daher darf dieser nicht per Infrarotschnittstelle an die Freunde weitergegeben werden.
Der Kauf berechtigt auch hier nur zum privatem Gebrauch nicht zur Weitergabe. Der Ton muss daher von jedem neu bezahlt werden.

Bei Urheberrechtsverletzungen können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Daher: Finger weg von Raubkopien und Download nur über legale Tauschbörsen!