pauschale Gebühren für die genehmigte Überziehung des Kontos sind nicht zulässig - so der BGH heute 1

pauschale Gebühren für die genehmigte Überziehung des Kontos sind nicht zulässig – so der BGH heute

In einem Urteil des Bundesgerichtshofe wurde klar festgelegt, dass Pauschalen bei der Kontoüberziehung nicht zulässig sind – im Gegensatz zu erhöhten Zinsen. Diese können nun zurückgefordert werden. Weiterlesen

Neuregelung bei Umzug ab 1.11.2016 2

Neuregelung bei Umzug ab 1.11.2016

An alle, die zum 1.11. umziehen: Für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt wird keine Auszugsbescheinigung mehr vom Vermieter benötigt – nur noch vom Vermieter, wo man einziehen will.

 

 

nachehelicher Unterhalt verwirkt nicht mehr 3

nachehelicher Unterhalt verwirkt nicht mehr

Kinder müssen keinen Unterhalt für Ihre Eltern zahlen, wenn diese durch Drogenkonsum die Kinder vernachlässigt haben 4

Kinder müssen keinen Unterhalt für Ihre Eltern zahlen, wenn diese durch Drogenkonsum die Kinder vernachlässigt haben

Laut einem Urteil des Amtsgerichts Bremen (Quelle: AG Bremen, Beschl. v. 10.11.2015 – 64 F 2866/14 UV) müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern dann nicht finanziell aufkommen, wenn diese die Kinder vernachlässigt haben, z.B. durch eigenen Drogenkonsum. Dann ist den Kindern eine Unterhaltszahlung nicht zuzumuten.

Schmuckkauf in der Türkei

Viele Urlauber sind nunmehr wieder zurück in der Heimat und hatten neben Souvenirs auch vielleicht ein (oder mehrere) Schmuckstücke aus der Türkei im Gepäck.

Doch oftmals ist es so, dass das so schöne Schmuckstück, das bei Sonne und Urlaubslaune teuer aussah, nicht annähernd so viel Wert ist, wie bezahlt wurde.

Die Verkaufstouren laufen oft nach dem selben Muster ab: Weiterlesen

Alles rund um Weihnachtsgeschenke…

Alles rund um Weihnachtsgeschenke

Wie verhalte ich mich, wenn mir meine Weihnachtsgeschenke nicht gefallen bzw. einen Mangel haben?
Dies soll im Folgenden näher erläutert werden:

1. Umtausch: Geld zurück
Wer in einem Ladengeschäft eine Ware kauft, die jedoch dem Beschenkten nicht gefällt, Weiterlesen

Autochaos – Lösung in Sicht – Artikel im Delmenhorster Kurier

Nachdem nunmehr auch das ZDF über den Fall berichtet hat, kommt Bewegung in den Fall. Der Schrotthändler beseitigt die von ihm abgestellten Autos auf dem Gelände unseres Mandanten.

 

Hier der Artikel im „Delmenhorster Kurier von Janina Heyn:

Ärger um illegal abgeladene Schrottwagen in Hude: Das Autochaos lichtet sich

 

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Abmahnung Urheberrechtsverletzung Ed Hardy: Amtsgericht Frankfurt am Main weist Klage ab

Das Amtsgericht Frankfurt am Main – Az. 30 C 374/08 – 71 – wies eine Klage auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten wegen Urheberrechtsverletzung hinsichtlich des Labels Ed Hardy ab.

 

Der Beklagte hatte über das Auktionshaus Ebay ein T-Shirt der Marke Ed Hardy angeboten und erhielt daraufhin eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung. Zudem wurde er zur Anerkennung von Schadensersatzansprüchen der Klägerin und der Verpflichtung zur Vernichtung aller Bekleidungsstücke mit Grafiken der Marke „Ed Hardy“ aufgefordert.

 

Die Firma „Hardy Life LLC“ verwertet im Wege der Lizenzvergabe alle geistigen und gewerblichen Schutzrechte hinsichtlich der Marken „Ed Hardy“ und „Don Ed Hardy“ sowie der von Ed Hardy entworfenen Logos und Grafiken. In Bezug auf sämtliche geistige Schöpfungen von Don Ed Hardy war die Klägerin für das Gebiet Deutschland und Österreich die exklusive Sub-/ Lizenznehmerin und von ihrer Lizenzgeberin, der Fa. „Nervous Tattoo Inc.“ dazu ermächtigt, Marken- und Urheberrechtsverletzungen im Geltungsbereich ihrer Lizenz selbständig zu verfolgen und alle sich hieraus ergebenen Ansprüche im eigenen Namen und für eigene Rechnung geltend zu machen

Da der Beklagte die Rechtsverfolgungskosten nicht beglichen hatte, wurde er verklagt.

 

Die Abmahnung war jedoch nicht berechtigt, da die Klägerin der Darlegungslast hinsichtlich des Vorliegens einer Nachahmung eines nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG urheberrechtlich geschützten Werkes, mithin einer Fälschung nicht nachgekommen war. Hierfür war sie jedoch voll darlegungs- und beweisbelastet.

 

„Die allgemeine Behauptung, die Art und Weise der Aufbringung von Strasssteinen weiche von der bei Originalware ab“, reichte dem Gericht nicht aus.

 

Vielmehr hatte die Klägerin nicht dargelegt, „wie die Anordnung bei Originalware auszusehen habe, oder ob eine Verwendung solcher Steine überhaupt nicht stattfinde. Gleiches gilt für die Behauptung, der Schnitt des Shirts weiche von Originalware ab.“

 

Aus dem Foto – so das Gericht – können die qualitative Verarbeitung des streitgegenständlichen Artikels nicht erkennbar sein.

 

Das zeigt, dass es sich durchaus lohnen kann, gegen Abmahnungen vorzugehen.

 

Daher unser Rat: bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben und irgendwelche Schadensersatzansprüche oder Rechtsanwaltskosten anerkennen, sollte lieber ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Sprechen Sie uns an!

Selbständige Freiberufler sind dann Verbraucher, wenn sie Waren für ihre private Sphäre als Privatleute erwerben

Mit Urteil vom 30.9.2009 entschied der Bundesgerichtshof, unter welchen Voraussetzungen „eine natürliche Person, die nicht nur als Verbraucher, sondern auch als selbständiger Freiberufler am Rechtsverkehr teilnimmt als Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen ist.“

Geklagt hatte eine Rechtsanwältin, die am 7.10.2007 via Onlinebestellung über die Internetplattform der Beklagten u.a. drei Lampen für insgesamt 766 € erworben hatte.

Als Liefer- und Rechnungsadresse wurde dabei ihr Name (ohne Berufsbezeichnung) sowie die Anschrift der „Kanzlei xy.“ angegeben, bei der sie tätig war.

De Klägerin erklärte dann am 19./21. November 2007 den Widerruf ihrer Vertragserklärung und begründete ihr Recht auf Widerruf nach den Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte (§§ 355 Abs. 1,  312d Abs. 1,  312b Abs. 1 BGB) damit, dass die Lampen für ihre Privatwohnung bestimmt gewesen seien.

Hierüber sei sie von der Verkäuferin nicht ordnungsgemäß belehrt worden.

Die Klage war auf Rückzahlung des Kaufpreises gerichtet.

Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek gab der Klage statt, das Berufungsgericht (Landgericht Hamburg) wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Käuferin „nach dem objektiven Empfängerhorizont nicht als Verbraucherin gehandelt habe und ihr daher ein Widerrufsrecht nach den fernabsatzrechtlichen Vorschriften nicht zustehe.“

Die Revision wurde zugelassen, die Rechtsanwältin hatte damit Erfolg.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass „eine natürliche Person, die – wie die Klägerin – sowohl als Verbraucher (§ 13 BGB) als auch in ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Unternehmer (§ 14 BGB) am Rechtsverkehr teilnimmt, im konkreten rechtsgeschäftlichen Handeln lediglich dann nicht als Verbraucher anzusehen ist, wenn dieses Handeln eindeutig und zweifelsfrei ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.

Dies ist zum einen dann der Fall, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft objektiv in Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit der natürlichen Person abgeschlossen wird (§ 14 BGB).

Darüber hinaus ist rechtsgeschäftliches Handeln nur dann der unternehmerischen Tätigkeit der natürlichen Person zuzuordnen, wenn sie dies ihrem Vertragspartner durch ihr Verhalten unter den konkreten Umständen des Einzelfalls zweifelsfrei zu erkennen gegeben hat.

Nach diesen Kriterien war die Klägerin im entschiedenen Fall bei der Bestellung der Lampen als Verbraucherin tätig geworden.

Nach den in den Tatsacheninstanzen getroffenen Feststellungen hatte die Klägerin die Lampen für ihre Privatwohnung gekauft.

Konkrete Umstände, aus denen die Beklagte zweifelsfrei hätte schließen können, dass der Lampenkauf der freiberuflichen Sphäre der Klägerin zuzurechnen sei, lagen nicht vor.

Insbesondere konnte die Beklagte aus der Angabe der Kanzleianschrift als Liefer- und Rechnungsadresse nichts Eindeutiges für ein Handeln zu freiberuflichen Zwecken herleiten, da hieraus nicht deutlich wurde, dass die Klägerin in der Kanzlei als Rechtsanwältin – und nicht etwa als Kanzleiangestellte – tätig war.“, so die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes.

Verfahrensgang:

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30. September 2009 – VIII ZR 7/09

vorgehend:

AG Hamburg-Wandsbek – Urteil vom 13. Juni 2008 – 716A C 11/08

LG Hamburg – Urteil vom 16. Dezember 2008- 309 S 96/08

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