Kinder müssen keinen Unterhalt für Ihre Eltern zahlen, wenn diese durch Drogenkonsum die Kinder vernachlässigt haben

Laut einem Urteil des Amtsgerichts Bremen (Quelle: AG Bremen, Beschl. v. 10.11.2015 – 64 F 2866/14 UV) müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern dann nicht finanziell aufkommen, wenn diese die Kinder vernachlässigt haben, z.B. durch eigenen Drogenkonsum. Dann ist den Kindern eine Unterhaltszahlung nicht zuzumuten.