Blitzer – Messfehler der Polizei

Nicht immer sind die Messergebnisse richtig!

Das Amtsgericht Bremen hat im November die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt.

Der Betroffene hatte sich auf eine Richtlinie der Polizei Bremen berufen, mit der die Geschwindigkeitsmessungen geregelt werden.

In dieser ist festgelegt, dass zwischen einem Schild zur Geschwindigkeitsbeschränkung und einer Mess-Stelle 150 Meter Toleranz-Strecke liegen sollen, so der Weserkurier in einem Artikel vom 16.12.2009, um den Autofahrern bei einer Absenkung des Tempos von 70 auf Tempo 50 ein Ausrollen zu ermöglichen.

In dem betreffenden Fall hatte das Messgerät ‚PoliScan speed‘  genau 158 Meter hinter dem Tempo-50-Schild gestanden und weit in die 150 Meter-Zone hineingemessen.

Nach Angaben des Herstellers – so der Weserkurier – arbeitet das Gerät im Bereich zwischen 15 und 75 Metern, sodass das Polizeifoto 106 bis 124 Meter nach dem entscheidenden Verkehrsschild entstanden sein muss, so das Amtsgericht Bremen.

Das Bussgeld wurde reduziert auf 35 €.

Es lohnt sich also, gegen Bussgelder etwas zu unternehmen. Sprechen Sie uns gerne an!