Niedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig
Für große Überraschung sorgte heute eine Meldung aus Hannover: Richterin Gascard vom Niedersächsichen Finanzgericht hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig und legt dies dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.
Nach ihrer Einschätzung ist dieser Zuschlag zur Einkommenssteuer verfassungswidrig, weil dieser über einen zu langen Zeitraum als Ergänzungsabgabe erhoben wurde.
Geklagt hatte ein Mann, der im Jahr 2007 ca. 1000 Euro Soli-Zuschlag (3,75 % auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer) zahlen musste und damit die Aufhebung seines Steuerbescheides begehrte.
Daher sollte gegen noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide Einspruch eingelegt werden. Halten Sie gerne mit uns Rücksprache und sprechen Sie Ihren konkreten Fall mit uns durch.