Versorgungsausgleich kommt erst bei gleichzeitiger Rente beider dem anderen zugute
Oft glauben viele, dass derjenige, der einen Anspruch auf den Versorgungsausgleich hat, diesen bereits an den anderen zahlt, wenn er in Rente geht. Das ist jedoch leider falsch, da erst bei Renteneintritt beider Ex-Eheleute der andere vom Versorgungsausgleich profitiert. Vorher wird das Geld an den Staat bezahlt und auch nicht irgendwo angespart. Bei einer erheblichen Abweichung vom Alter her ist daher die einvernehmliche Regelung (sofern möglich) sinnvoll. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.