Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat am 31. Januar 2007 die lang erwartete Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts veröffentlicht.

Die Karlsruher Richter stufen die geltenden Bewertungsregeln als verfassungswidrig ein. Sie billigen dem Gesetzgeber aber einen weiten Gestaltungsspielraum für Verschonungsregeln zu, mit dem beispielsweise Vermögen, das Arbeitsplätze schafft, niedriger besteuert wird.
Die wesentlichen Entscheidungsgründe können Sie in Kurzform der Pressemitteilung des BVerfG vom 31. Januar 2007 entnehmen.
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