Keine Wartepflicht vor Hindernissen bei ausreichendem Platz

Bei einem Hindernis am rechten Fahrbahnrand besteht laut OLG Karlsruhe (AZ.: 10 U 214(03) ) für den nachfolgenden Verkehr keine Wartepflicht, wenn der Gegenverkehr genügend Raum zum gleichzeitigem Durchfahren hat.

Ist dies der Fall, kann die linke Fahrspur mitbenutzt werden.