Führerscheinentzug

Führerscheinentzug u. U. auch bei Verweigerung eines ärztlichen Gutachtens

Einem Autofahrer mit mehr als 3 Promille kann laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstrasse (Az.: 4 L 2998/04.NW) der Führerschein auch entzogen werden, wenn er noch gar nicht gefahren ist, sondern wegen eines anderen Deliktes beschuldigt wird und sich weigert, ein ärztliches Gutachten über eine mögliche Alkoholabhängigkeit vorzulegen, die ihn fahruntüchtig machen könnte.

So war im konkreten Fall ein Mann wegen Körperverletzung angezeigt worden. Die Polizei traf diesen morgens mit 3 Promille zu Hause an.
Die Straßenverkehrsbehörde bekam davon Kenntnis und forderte den Mann zur Erstellung eines Gutachtens über seine Alkoholabhängigkeit auf. Der Mann weigerte sich. Die Behörde entzog ihm mit sofortiger Wirkung den Führerschein – zu Recht, so die Richter.